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}} Bande ist nach deutschem Strafrecht eine Bezeichnung für mehrere zusammenwirkende Straftäter. Der Begriff umfasste nach Auffassung der Rechtsprechung bis ins Jahr 2001 mindestens zwei, nach einer Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen wieder mindestens drei Bandenmitglieder (BGH-Beschluss vom 22. März 2001, GSSt 1/00). Die überwiegende Literaturmeinung vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass es sich dabei um mindestens drei Bandenmitglieder handeln müsste. Begründet wird dies damit, dass erst bei drei Mitgliedern eine erhöhte Gefährlichkeit besteht, die sich unter anderem aus der Gruppendynamik ergibt. Weiterhin sollen nicht Mittäter von den Bandendelikten erfasst werden, die mit organisierter Kriminalität nichts zu tun haben. Relevant ist der Begriff zum Beispiel beim Tatbestand des Bandendiebstahls.

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist es nicht mehr notwendig, dass alle Bandenmitglieder gemeinsam vor Ort sind, was eine sogenannte Aktionsgefahr darstellt. Es reicht vielmehr aus, wenn die Bandenmitglieder in beliebiger Form organisatorisch zusammenwirken (Beispiel: einer entwendet die Sache, der andere steht „Schmiere“, der dritte verkauft sie). Die Bandenmitglieder müssen sich auch nicht kennen oder persönlich verabredet haben. Ausreichend ist allein der Willen, sich mit mindestens zwei anderen zur Begehung zukünftiger Straftaten zu verbinden.

Inhaltsverzeichnis

Vereinigte Staaten

New York

In den USA wird der Begriff „Gang“ für eine Straßenbande verwendet; bereits in den 1860er Jahren bildeten sich solche kriminellen Vereinigungen, wie z.B. die irischen Boodles in New York City. Angeschoben durch die Einwanderungswellen verstärkte sich die Bildung ethnisch orientierten Straßenbanden. In diesen „Big Five“ genannten klassischen Banden, organisierten sich die Iren bei den Whyos, Hudson Dusters oder Gophers, Italiener in der Five Points Gang und osteuropäische Juden in der Eastman Gang. Nach 1900 waren davon im wesentlichen nur die Eastmans und die Five Pointers übriggeblieben.

Interessanterweise wurden fast alle dieser Big Five von Politikern der Tammany Hall eingespannt; Banden wie die Eastman Gang oder die Whyos boten illegale Dienstleistungen nach einer Preisliste an. Allerdings waren auch die Mafia und die Camorra nach New York City gekommen. Über die Black Hand Gang wurde die Unione Siciliane unterwandert. Die darüber kontrollierten italienischen Stimmen waren mit Sicherheit von besonderem Interesse der Tammany Hall. Gefördert durch die Alkoholprohibition bildeten sich fünf Clans der heute als Cosa Nostra bezeichneten US-amerikanischen Mafia heraus, die auch die Fünf Familien genannt werden. Dementsprechend kam es zur Auflösung dieser klassischen Straßenbanden von New York City bis 1920.

Hip Hop

Insbesondere im Umfeld der Hip-Hop-Szene kam es zu einer Romantisierung des Ghetto-Lebens. Das Leben als „Gangster“ in einer Straßenbande wird im Gangsta-Rap glorifiziert.

Weblinks

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