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gulli:lexikon » Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Vorlage:Infobox Völkerrechtlicher Vertrag Bild:Berne Convention.png Verbandsländer Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1886 in Bern angenommen wurde. Die am 5. Dezember 1887 zunächst in acht Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweiz, Spanien und Tunesien) in Kraft getretene Berner Übereinkunft begründete zum ersten Mal die Anerkennung des Urheberrechts (nicht zu verwechseln mit dem Copyright) zwischen souveränen Nationen. Sie war auf Veranlassung von Victor Hugo erarbeitet worden. Vor ihrer Ratifizierung lehnten es Staaten häufig ab, Werke anderer Nationen als geschützt zu behandeln. So konnte beispielsweise ein in London publiziertes Werk, das in Großbritannien unter Schutz stand, in Frankreich frei verbreitet werden und umgekehrt. In der Folgezeit kam es zu mehreren Revisionen; seit 1908 spricht man daher von der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ). Die Berner Übereinkunft sieht in Artikel 5.1 vor, dass jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso anerkennt wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger („Schutzlandprinzip“). Diese Gleichstellung ausländischer Urheber mit inländischen Urhebern erübrigt, hier nach den ausländischen Schutzvorschriften zu forschen. Der Schutz erfolgt gemäß der Berner Übereinkunft automatisch, d. h. es wird keine Registrierung und kein Copyright-Vermerk vorausgesetzt. Die (R)BÜ garantiert eine minimale Schutzdauer von mindestens fünfzig Jahren über den Tod des Urhebers (post mortem auctoris) hinaus. Den Vertragsstaaten steht es offen, diese Zeitspanne zu verlängern. Beispielsweise hat die Europäische Union 1993 in ihrem Bestreben zur Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes diese Periode auf 70 Jahre verlängert. Die Vereinigten Staaten folgten diesem Beispiel mit dem Sonny Bono Copyright Term Extension Act von 1998. Die USA weigerten sich ursprünglich, der Berner Übereinkunft beizutreten, da dies größere Änderungen in ihrem Urheberrecht vorausgesetzt hätte (insbesondere bezüglich des Urheberpersönlichkeitsrechtes und der Registrierung von zu schützenden Werken). Deshalb wurde 1952 das Welturheberrechtsabkommen (Universal Copyright Convention, UCC) der UNESCO angenommen, welches diese Bedenken minderte. Seit 1967 wird die Berner Übereinkunft von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat in der Uruguay-Runde das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) für ihre Mitgliedstaaten obligatorisch eingeführt. Da die allermeisten Staaten Mitglieder der WTO sind, sind auch Nichtunterzeichner der Berner Übereinkunft verpflichtet, einen großen Teil ihrer Bedingungen zu akzeptieren. Siehe auchEinzelnachweise<references /> Weblinks
da:Bernerkonventionen (ophavsret) en:Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works eo:Konvencio de Berno es:Convenio de Berna fr:Convention de Berne pour la protection des œuvres littéraires et artistiques he:אמנת ברן id:Konvensi Bern tentang Perlindungan Karya Seni dan Sastra it:Convenzione di Berna per la protezione delle opere letterarie e artistiche ja:文学的及び美術的著作物の保護に関するベルヌ条約 ko:베른 협약 nl:Conventie van Bern (1886) no:Bernkonvensjonen pl:Konwencja berneńska o ochronie dzieł literackich i artystycznych pt:Convenção da União de Berna sk:Bernská dohoda o ochrane literárnych a umeleckých diel sv:Bernkonventionen för skydd av litterära och konstnärliga verk tr:Edebi ve sanatsal eserlerin korunmasına dair Bern Konvansiyonu uk:Бернська конвенція про охорону літературних і художніх творів vi:Công ước Bern zh:伯尔尼公约 Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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