Deregulierung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Deregulierung bedeutet in der Ordnungspolitik, einem Teilbereich der Wirtschaftspolitik, den Abbau oder die Vereinfachung von Marktregulierung in Form von staatlichen Normen und Vorschriften.
Zur Deregulierung zählen Maßnahmen der (Re-)Privatisierung, also die Verlagerung bestimmter staatlicher Aktivitäten in die Verfügungsgewalt des privaten Sektors der Volkswirtschaft, sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Wirtschaftliche Bedeutung
Begründet wird Deregulierung mit negativen mikro- und makroökonomischen Folgen staatlicher Regulierungen, indem sie z.B. wirtschaftliche Aktivitäten verhindern oder in eine falsche Richtung lenken. Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll mit Hilfe von Deregulierungen eine Beseitigung von marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden. Viele Ökonomen gehen allerdings bei Marktversagen von der Notwendigkeit staatlicher Eingriffe aus, während er sich in Fällen, in denen kein Marktversagen vorliegt aus dem Marktgeschehen zurückziehen sollte, etwa bei privaten Gütern.
Absicht der Deregulierung ist die Liberalisierung der Märkte, mit dem Ziel
- Innovationen durch Konkurrenz zu fördern
- Investitionen zu fördern und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen
- in den Unternehmen höhere Effizienz zu erreichen
- dem Staat eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zu ermöglichen.
Diese Ziele können alle gemeinsam oder einzeln, getrennt verfolgt werden. Ansatzpunkte von Deregulierungen können die Stärke (Verringerung der Anzahl von Spezialvorschriften) und der Umfang (Verringerung der Anzahl der Bereiche) der Regulierung sein. Sie können sich auf Preise, Mengen, Normen, Vorschriften - wie z.B. Umweltschutzbestimmungen, beziehen.
Verschiedene Studien messen der Deregulierung eine jobschaffende Wirkung bei. Eine von BAK Basel Economics, dem Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen und der Prognos AG Basel erstellte Analyse der Daten von 20 OECD-Ländern für den Zeitraum 1980 bis 1998 ergab, dass eine Deregulierung der Gütermärkte mittelfristig eindeutig positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach sich zieht. Eine Deregulierung des Arbeitsmarktes beeinflusst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit laut der Studie jedoch nicht. [1] Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kam 2006 zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der gesamten Arbeitslosigkeit in Ländern mit weniger Regulierung mit knapp 20 Prozent sehr viel geringer sei als in Deutschland mit über 50 Prozent. [2]
Der Prozess der Deregulierung wird meist durch staatliche Behörden überwacht, die den neuen Marktteilnehmern Schutz gewähren sollen gegen die Marktmacht der ehemaligen Monopolisten (siehe auch BAFin).
Die Deregulierung alleine führt nicht immer zu (dauerhaft) funktionierenden Märkten. Beispielsweise hat die Zerschlagung des AT&T-Konzerns 1984, der durch die Regulierung des amerikanischen Telekommunikationsmarktes zum Monopolisten geworden war, zu vielen einzelnen Gesellschaften geführt, die miteinander im Wettbewerb standen. Inzwischen sind aber durch gegenseitige Aufkäufe aus dem ursprünglichen Kreis nur noch drei davon übrig. Um funktionierende Märkte zu erhalten werden deswegen auch staatliche Eingriffe durch Kartellbehörden als erforderlich angesehen.
[Bearbeiten] Beispiele
[Bearbeiten] Beispiele rechtlicher Deregulierung
- Paketdienstleistungen
- Briefdienstleistungen (ist Ende 2007 umgesetzt worden): Postgesetz
- Telekommunikation mit Ausnahme Fest-Infrastruktur: Telekommunikationsgesetz
- Energiemarkt (rechtlich schon durchgeführt, wird die ökonomische Deregulierung spätestens 2007 Tatsachen schaffen): Energiewirtschaftsgesetz
- Luftverkehr, in den USA der Airline Deregulation Act
[Bearbeiten] Gegenbeispiele von Regulierung (Quasimonopole und Monopole)
- Bahn AG: quasi Monopolstellung im Bahntransport, Monopolstellung beim Gleisbetrieb
- Deutsche Telekom AG: Monopolstellung im Bereich der Festnetz-Infrastruktur (Ausnahme: sehr selten vermarkten private Großunternehmen ihre eigenen firmeninternen Festnetze, z.B. Bahn AG)
- Bundesautobahnen: Monopolstellung mit Ausnahme des Raststättenbetriebs
- kommunale Müllentsorgung: Monopolstellung (wurde von vielen Kommunen allerdings schon privatisiert)
- Schiedsgerichtsbarkeit: Monopolstellung der Justizbehörden von Bund und Bundesländern (im Ausland herrschen für privatrechtliche Angelegenheiten private Schiedsgerichte vor)
[Bearbeiten] Weblinks
- Christoph A. Müller: (De-)Regulierung und Unternehmertum.

