Dienstbarkeit

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Dienstbarkeit, auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken:

Im österreichischen Sachenrecht findet sich die Dienstbarkeit (oder mit derselben Bedeutung Servitut) ähnlich wieder.

Wiktionary Wiktionary: Dienstbarkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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