Anzeigegulli:Toolbox |
gulli:lexikon » Europäische Kommission
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Bild:European flag outside the Commission.jpg Europaflaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission Die Europäische Kommission ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für die Umsetzung der Beschlüsse von Ministerrat und Parlament zuständig. Sie schlägt darüber hinaus in Ausübung ihres Initiativrechtes Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Programme vor. Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommissare dienen alleine der Gemeinschaft, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten.
OrganisationDie Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Sie wird grundsätzlich alle fünf Jahre binnen sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlamentes neu besetzt. Der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, bestimmt und benötigt ein Zustimmungsvotum des Parlaments. Als designierter (gewählter aber noch nicht im Amt befindlicher) Präsident wählt er anschließend zusammen mit dem Rat, der in Dreiviertelmehrheit entscheidet, auf Vorschlag der Regierungen der Mitgliedstaaten die Mitglieder seiner Kommission aus, gem. Art. 214 II EGV - dieses Mitspracherecht hat der Präsident erst seit 1999. Aus jedem Mitgliedsland kommt ein Kandidat. Daraufhin befragt das neu gewählte Parlament diese Kandidaten ausführlich und gibt eine Stellungnahme ab - es kann die Kommission jedoch nur als Ganzes ablehnen. Abschließend wird die Kommission von dem Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza am 1. Februar 2003 entsendet jeder der EU-Mitgliedstaaten je einen Kommissar. Sie sind alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums und vertreten die gefassten Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip. Die Amtsdauer der Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. Jedes Kommissionsmitglied verfügt über einen eigenen Mitarbeiterstab (das Kabinett) aus sechs bis neun politischen Beamten. Die Kabinettchefs bereiten die Sitzungen des Kollegiums vor und stimmen sich bereits untereinander ab: bei den sogenannten „A-Punkte“ (A items) herrscht Einigkeit unter den Diensten, sie sind ohne größere Beratung beschlussfähig. Die sogenannten „B-Punkte“ (B items) dagegen bedürfen eingehender Diskussion im Kollegium. Die Sitzungen des Kommissionskollegiums finden meist am Mittwoch Vormittag statt. Weitere Regelungen zur Organisation enthält die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission. Der Europäischen Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen und Dienste für die interne Organisation und die jeweiligen Politikbereiche der Europäischen Union. AufgabenDie Aufgaben der Kommission sind in Art. 211 ff. EGV geregelt. Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
RechtsgrundlageAls Organ ist sie bislang in Art. 211 ff. EGV, Art. 124 ff. EURATOM als Gemeinschaftsorgan verankert. Im Entwurf für eine Europäische Verfassung fand sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsentwurfs. In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (also in der zweiten und dritten Säule) hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies hätte sich durch den Verfassungsvertrag geändert, den der Europäische Konvent ausgearbeitet hatte – vorausgesetzt, dieser wäre in Kraft getreten. Geschichte der KommissionDie Europäische Kommission hat ihren Ursprung in der Hohen Behörde, die im Rahmen des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geschaffen wurde, jedoch auch schon als Kommission bezeichnet wurde. Als ausführendes Organ der Gemeinschaft mit Sitz in Luxemburg oblag ihr der Vollzug der Beschlüsse der Montanunion. Die sechs Unterzeichnerstaaten bestimmten acht Mitglieder selbst, ein neuntes wurde von der Behörde gewählt. Die Mitglieder der Hohen Behörde entschieden mit einfacher Stimmenmehrheit. Am 1. Juli 1967 wurde die Hohe Behörde der EGKS im Rahmen des Fusionsvertrages mit dem Exekutivorgan der anderen europäischen Gemeinschaften Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zur EG-Kommission verschmolzen. In der Folgezeit ragten vor allem die Amtszeiten der Kommissionen Jenkins und Delors als bedeutende Phasen der Europäischen Integration heraus. Die EU-Kommission Santer (1995-1999) wurde gegen Ende von einem Korruptionsskandal um Edith Cresson erschüttert, was schließlich am 16. März 1999 zum Rücktritt der gesamten Kommission führte.
}}
Zukunft der KommissionDer Vertrag über eine Verfassung für Europa sah in Art. I-26 Abs. 5 und 6 vor, dass die Zahl der Kommissare langfristig auf 2/3 der Zahl der Mitgliedstaaten reduziert wird. Nur die erste Kommission, die in Anwendung der Verfassung ernannt wird, besteht noch aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. Ab dem Ende dieser ersten Amtszeit besteht sie - einschließlich ihres Präsidenten und des Außenministers der Union – aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt. Die Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz und Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Das Prinzip der gleichberechtigten Rotation, nach dem die Mitglieder der verkleinerten Kommission zwischen den Mitgliedstaaten ausgewählt werden, ist auch im Verfassungsvertrag vorgesehen. Dem Verfassungsvertrag nach soll der Präsident der Kommission durch das Parlament, jedoch auf Vorschlag des Europäischen Rates gewählt werden, was die demokratische Legitimation der Kommission fördern und die Stellung des Präsidenten insgesamt gegenüber dem Europäischen Rat und dem Ministerrat stärken sollte. Mitglieder der KommissionDie vom Rat angenommene Zusammensetzung der derzeitigen Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 bestätigt. Die Kommission trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an. Politische RichtungenDie Farben weisen auf die ungefähren politischen Richtungen hin:
Zum Verfahren der Berufung dieser Kommission vgl. EU-Kommission Barroso. Literatur
Weblinks
Siehe auch
{{#if:Bild:Flag of Europe.svg|}}
Europäischer Rat | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union | Europäische Kommission | Europäischer Gerichtshof | Europäischer Rechnungshof
ar:المفوضية الأوروبية bg:Европейска комисия bs:Evropska komisija ca:Comissió Europea cs:Evropská komise cy:Comisiwn Ewropeaidd da:Europa-Kommissionen el:Ευρωπαϊκή Επιτροπή en:European Commission eo:Eŭropa Komisiono es:Comisión Europea et:Euroopa Komisjon eu:Europako Batzordea fi:Euroopan komissio fr:Commission européenne gl:Comisión Europea he:הנציבות האירופית hr:Europska komisija hu:Európai Bizottság ia:Commission Europee id:Komisi Eropa is:Framkvæmdastjórn Evrópusambandsins it:Commissione europea ja:欧州委員会 ka:ევროკომისია ko:유럽 위원회 lb:Europäesch Commissioun lt:Europos Komisija lv:Eiropas Komisija mk:Европска Комисија ms:Suruhanjaya Eropah nl:Europese Commissie no:Europakommisjonen oc:Comission Europèa pl:Komisja Europejska pt:Comissão Europeia ro:Comisia Europeană ru:Европейская комиссия sh:Evropska komisija simple:European Commission sk:Európska komisia sl:Evropska komisija sr:Европска комисија sv:Europeiska kommissionen tr:Avrupa Komisyonu uk:Європейська Комісія zh:欧洲委员会 zh-yue:歐洲委員會 Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Europäische Kommission aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
Weitere Tipps | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||