Eintrittskarte
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Die Eintrittskarte (auch Ticket genannt, in der Schweiz Billet) ist ein Inhaberpapier, welches das Recht verbrieft, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, z. B. eine Veranstaltung zu besuchen. Der Berechtigungsschein, mit dem der Inhaber eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen kann, wird als Fahrkarte bezeichnet.
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[Bearbeiten] Funktionen einer Eintrittskarte
Die Eintrittskarte dient als Zugangsberechtigung für den Inhaber zu einer Veranstaltung bzw. Dienstleistung. Ferner ist das Ticket ein beurkundendes Dokument für den Vertrag, der zwischen Dienstleister und Karteninhaber geschlossen wird, z.B. ein sogenannter Veranstaltungsbesuchsvertrag. Die Verbindlichkeit dieses Vertrages entsteht dadurch, dass der Veranstalter bzw. in den meisten Fällen die Vorverkaufsstelle als Stellvertreter des Veranstalters dem Besucher eine Karte übergibt. Dabei ist man sich einig, dass das Eigentum nach § 929 BGB (vgl. VI. Rechtliches) übergehen soll und dass Forderungen gegenüber dem Veranstalter bestehen, mit der Begründung auf Lieferung der Veranstaltung.
[Bearbeiten] Wichtige Bestandteile einer Eintrittskarte
- Name der Dienstleistung
- Interpret, Künstler o.Ä.
- Kartenpreis
- Datum / Zeitraum der Veranstaltung / Geltungsdauer (bei Fahrkarten)
- Uhrzeit der Veranstaltung oder Abfahrtzeit
- Ort der Veranstaltung / räumlicher Geltungsbereich
- Reihen- und Sitzplatzangabe oder Angabe über freie Platzwahl
- Name des örtlicher Veranstalters, Verkehrsunternehmen
- Sicherheitsmerkmale
[Bearbeiten] Arten von Eintrittskarten
[Bearbeiten] Die Einzelkarte
Hierbei handelt es sich um eine Eintrittskarte bzw. eine Einzelfahrkarte, die zum einmaligen Besuch einer Veranstaltung oder zur einmaligen Nutzung einer Dienstleistung berechtigt. Nach der Entwertung des Tickets bzw. zum Ende der Nutzung verliert es seine Gültigkeit. Gemäß dem Fall, dass auf dem Ticket ein zugewiesener Platz angegeben ist, spricht man von einer Platzkarte. Eine Fahrkarte für eine einzelne Hin- und Rückfahrt ist eine Rückfahrkarte.
[Bearbeiten] Der Abonnementausweis
Hierbei handelt es sich um eine Eintrittskarte, die zur mehrfachen Nutzung von Dienstleistungen oder Veranstaltungen berechtigt, ein sogenanntes Abonnement. Ferner erhält hier der Besucher einen Rabatt gegenüber den Einzelbuchungen der Dienstleistungen. . Des Weiteren haben Besucher von Veranstaltungen mit einem Abonnementausweis in dem gesamten Abonnement Anrecht auf den Platz, der auf dem Ticket angegeben ist.
[Bearbeiten] Die Mehrfachkarte
Diese Art von Eintrittskarte berechtigt den Inhaber eine Dienstleistung mehrfach in Anspruch zu nehmen. Im Unterschied zum Abonnementausweis ist hier der Termin nicht genau festgelegt, so dass der Inhaber spontan entscheiden kann, wann er seine Karte nutzt. Des Weiteren ist auf dieser Karte auch aufgedruckt, wie oft sie genutzt werden darf.
[Bearbeiten] Die Einlasskarte
In diesem Fall einer Veranstaltungkarte ist meist der Vermerk „freie Platzwahl“ zu finden. Zugleich wird auch festgehalten, dass diese lediglich zum Einlass dient und mit Verlassen des Geländes / Ortes ihre Gültigkeit verliert.
[Bearbeiten] Die Zeitkarte
Die Zeitkarte berechtigt den Inhaber, eine Dienstleistung für einen festgelegten Zeitraum beliebig oft in Anspruch zu nehmen. Der Zeitraum variiert je nach Ort und Dienstleistung.
[Bearbeiten] Die Tageskarte
Die Tageskarte ist eine Variante der Zeitkarte, sie berechtigt den Inhaber dazu, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die terminlich ganztags auf ein Datum festgelegt ist. Dies richtet sich beispielsweise nach den Öffnungszeiten.
[Bearbeiten] Die Dauerkarte
Die Dauerkarte berechtigt den Inhaber, zumeist während einer Saison, beliebig oft Vorstellungen zu besuchen, die von einem Veranstalter aufgeführt werden, dabei können die Spielstätten abweichen oder in einer einzigen Spielstätte von verschieden Veranstaltern organisiert oder aber auch die Kombination gleiche Spielstätte und gleicher Veranstalter. Eine Dauerkarte für Verkehrsmittel ist z.B. eine Jahreskarte.
[Bearbeiten] Die Gruppenkarte
Die Gruppenkarte berechtigt eine Personenanzahl, die vorher mit einem maximalen Wert festgelegt wurde, zur Anspruchnahme einer Dienstleistung zum angegebenen Termin.
[Bearbeiten] Das Kombiticket
Das Kombiticket besteht aus einer Eintrittskarte mit integrierter Berechtigung zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, um die Vorstellung wahrnehmen zu können.
[Bearbeiten] Die VIP-Karte
Die VIP-Karte ist bei Veranstaltungen nur besonderen Gästen vorbehalten. Diese berechtigt den Inhaber zum Zutritt einer gesonderten Fläche, den sogenannten VIP-Bereich.
[Bearbeiten] Die Backstagekarte
Diese Karte berechtigt neben dem Eintritt zu einer Veranstaltung auch zum Zutritt für den Bereich hinter einer Bühne, den sogenannten Backstagebereich.
[Bearbeiten] Das Flugticket
Das Flugticket entspricht einer Einzelfahrkarte und berechtigt den Inhaber, eine Flugreise in Anspruch zunehmen.
[Bearbeiten] Zeitlicher Ablauf
Ein Kunde kauft eine Eintrittskarte für eine bestimmte Vorstellung, entweder im Vorverkauf oder an der Tages- / Abendkasse. Beim Einlass legt der Besucher sein Ticket zur Kontrolle vor. Die Karte gibt an, ob er berechtigt ist, die Vorstellung zu besuchen. Die Eintrittskarte stellt ein qualifizierendes Inhaberpapier dar, mit dem der Karteninhaber sein Recht nachweisen kann.
[Bearbeiten] Sonstiges
Da die Eintrittskarte ein Inhaberpapier ist, ist diese übertragbar und somit nutzbar für jeden, der in Besitz dieses Papiers ist. Das bedeutet, dass der Käufer nicht zwingend der Besucher sein muss. Es sei denn, es ist vertraglich vor dem Kauf in den Vertragsbedingungen festgehalten, dass die Eintrittskarte personenbezogen ist. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Übertragbarkeit. Des Weiteren muss bei einer Kontrolle ein Lichtbildausweis vorgelegt werden, damit nachweislich bestimmt werden kann, dass der Karteninhaber berechtigt ist, die Veranstaltung zu besuchen.
[Bearbeiten] Rechtliches
Die Eintrittskarte selbst ist in den deutschen Gesetzen des Bundes nicht zu finden, jedoch der Tatsache entsprechend ist eine Eintrittskarte ein Inhaberpapier. Diese Form des Wertpapiers ist in den Gesetzen verankert, zu finden in dem § 807 BGB, dieser verweist auf § 793 Abs. 1 und §§ 794, 796 und 797 BGB. Ferner gelten auch die §§ 929 ff BGB da der Aussteller, in diesem Fall der Veranstalter, das Eigentum, hier die Veranstaltung, mittels einer Urkunde (Eintrittskarte), sachrechtlich auf den Erwerber (Besucher) überträgt. Die Parteien sind sich einig über die schuldrechtliche Begründung der verbrieften Forderung. Dies bedeutet für den Veranstaltungsbesuchsvertrag, dass der Veranstalter (meist aber die Vorverkaufsstelle als Vertreter desselben) dem Besucher die Karte übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll (§ 929 BGB) und dass sie eine Forderung des Besuchers gegen den Veranstalter auf Lieferung der Veranstaltung begründen wollen.
[Bearbeiten] Verkauf von Eintrittskarten
Die Eintrittskarten können entweder an der Tages-/Abendkasse oder im Vorverkauf erworben werden. Für den Vorverkauf werden zumeist Eintrittskartenvertriebssysteme genutzt. Hierbei wird auf Vorverkaufsstellen, Ticket-Hotlines und den Vertrieb via Internet gesetzt, nähere Informationen vgl. Artikel Eintrittskartenvertriebssystem (Artikel folgt).

