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gulli:lexikon » Europäisches Parlament
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Vorlage:Infobox Europäisches Parlament Das Europäische Parlament (Vorlage:Art. ff. EG-Vertrag) ist eines der fünf Hauptorgane der Europäischen Gemeinschaften (Vorlage:Art. I EGV, Art. 5 EUV) und wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen direkt gewählt (Vorlage:Art. EG-Vertrag). Davor, von 1952 bis 1979, hatten die Parlamente der Mitgliedstaaten die Mitglieder des EU-Parlaments bestimmt. Es ist die Vertretung von rund 490 Millionen Personen und hat seinen Sitz in Straßburg. Weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Der Präsident für die zweite Halbzeit der Wahlperiode 2004 - 2009 ist Hans-Gert Pöttering. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider. Es gibt sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien. Am 20. Juli 2004 konstituierte sich das Europäische Parlament für die 6. Wahlperiode. Es hatte zunächst 732, seit dem 15. Januar 2007 (Beitritt Rumäniens und Bulgariens) 785 Abgeordnete. Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer der EU, neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer, wobei es allerdings deutlich weniger Rechte hat als die Parlamente der meisten Staaten. Weitere Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
GeschichteBild:European-parliament-brussels-inside.JPG Plenarsaal des Brüsseler Sitzes des Europäischen Parlaments Vom 10. bis zum 13. September 1952 traf sich zum ersten Mal, im Rahmen der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), eine parlamentarische Versammlung, die aus 78 Mitgliedern der nationalen Parlamente bestand. Diese Versammlung konnte weitestgehend nur beratend tätig werden (sog. Konsultationsverfahren), hatte aber auch das Recht, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zu zwingen. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die gemeinsame Versammlung, die zu diesem Zeitpunkt aus 142 Abgeordneten bestand, war jetzt für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie erhielt keine neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen Europäisches Parlament. 1971 erhielt die EG einen eigenen Haushalt und die Versammlung wurde an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt. 1979 fanden zum ersten Mal direkte Wahlen zum Parlament statt, allerdings erneut ohne eine Ausweitung seiner Zuständigkeiten. Eine tatsächliche Kompetenzerweiterung fand erst 1986 durch die Einheitliche Europäische Akte statt. In den Verträgen wurde erstmals der Begriff Europäisches Parlament verwendet; seine Rechte wurden erweitert und es war von nun an, an der allgemeinen Gesetzgebung beteiligt (sog. Verfahren der Zusammenarbeit). Den nächsten bedeutendend Schritt bei der Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments stellte 1992 der Maastrichter Vertrag dar, in dem für einige Politikbereiche das so genannte Mitentscheidungsverfahren eingeführt wurde, durch das das Parlament einen Gesetzentwurf auch gegen den Willen des Ministerrates verhindern sowie eigenständigUntersuchungsausschüsse einsetzen konnte. Durch die weiteren Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und von Nizza 2001 wurde das Mitentscheidungsverfahren ausgeweitet, sodass es nun für die meisten Politikbereiche gilt. Präsidenten des Europaparlaments seit 1960Hauptartikel: Präsident des Europäischen Parlamentes
Listen der Mitglieder
AufgabenBild:Europarl logo.svg Logo des Europäischen Parlaments Bild:European parliament with flags.jpg Gebäude: Europäisches Parlament (Straßburg) Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Es teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, nimmt also europäische Gesetze an (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Das Europäische Parlament besitzt kein Initiativrecht, das heißt, es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen; die gescheiterte Europäische Verfassung sah dies ebenso wie nun der Vertrag von Lissabon nicht vor. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die Europäische Kommission; in Ausnahmefällen soll nach dem Vertrag von Lissabon zukünftig auch eine Gruppe von Mitgliedstaaten ein Initiativrecht haben. In den meisten Politikfeldern werden seit dem Vertrag von Nizza Gesetzestexte nach dem Mitentscheidungsverfahren (Vorlage:Art. EG-Vertrag) angenommen, bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt sind und sich bei Uneinigkeit in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss (ähnlich dem Verfahren in Deutschland zwischen Bundestag und Bundesrat) einigen müssen. Weniger ausgeprägt sind die Rechte des Parlaments im heute kaum noch eine Rolle spielenden Zusammenarbeitsverfahren (Vorlage:Art. EG-Vertrag). Lediglich angehört werden muss das Parlament im Bereich der Agrar- und der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union sowie den ohnehin stark intergouvernemental geprägten Politiken der zweiten und dritten Säule der Europäischen Union (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Nicht einmal eine Anhörungspflicht besteht schließlich in der Gemeinsamen Handelspolitik. Das Europäische Parlament und der Rat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU. Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor. Im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Bei den Einnahmen hat der Rat das letzte Wort, bei den Ausgaben das Parlament (zum Verfahren im Einzelnen: Vorlage:Art. EG-Vertrag). Die Befugnisse des Parlaments im Bereich der Agrarausgaben sind allerdings gering. Seitdem das Parlament Haushaltsbefugnisse besitzt, sank der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt (etwa 100 Mrd. Euro im Jahr 2004) allerdings von etwa 90 % auf unter 50 %. Für das Haushaltsjahr 2005 war eine Steigerung des Etats um 10 % auf 109,5 Mrd. Euro vorgesehen. Das Parlament übt eine Kontrolle über die Europäische Kommission aus. Vor deren Ernennung prüft das Parlament in Ausschüssen die Kompetenz und Integrität der designierten Kommissare. Es muss der Benennung der Kommissionsmitglieder zustimmen und kann, allerdings nur mit 2/3-Mehrheit, einen Rücktritt der Kommission durch ein Misstrauensvotum erzwingen (Vorlage:Art. EG-Vertrag). Außerdem übt es über den Rat der Europäischen Union und die Kommission politische Kontrolle aus, vor allem außerhalb des Bereichs der EU, wo diese Institutionen exekutive Funktionen innehaben (siehe die Drei Säulen der Europäischen Union). Insgesamt hat das Europäische Parlament seit seiner Gründung zahlreiche Kompetenzen hinzu gewonnen. In manchen – und teilweise wesentlichen – Bereichen wie beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik hat es nach wie vor kein volles Gesetzgebungsrecht und ist hier daher verhältnismäßig schwach. Dennoch hat das Europäische Parlament als gemeinsamer Gesetzgeber mit dem Rat eine legislativ starke Position. Wie in Parlamenten üblich, spezialisieren sich die Abgeordneten, um Themen fachkundig behandeln zu können. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt 20 ständige Ausschüsse und 2 Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, nichtständige Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse einzurichten. Sitzverteilung nach FraktionenBild:EU-Parlament Statue.jpg Skulptur vor dem Europäischen Parlamentsgebäude in Straßburg Das Europäische Parlament hat zurzeit 785 Mitglieder; sie verteilen sich auf sieben Fraktionen. 28 Mitglieder sind fraktionslos. Ab der 7. Wahlperiode (2009 bis 2014) sollte das Parlament nur noch 736 Mitglieder haben (vgl. Vorlage:Art. EG-Vertrag). Mit dem (noch nicht ratifizierten) Reformvertrag vom Oktober 2007 wird ihre Anzahl jedoch auf 750 Mitglieder zuzüglich des Präsidenten festgelegt.
EVP-ED, „Konservative“ (286)</span> SPE, „Sozialdemokraten“ (215) ALDE, „Liberale“ (98) UEN, „Nationalkonservative“ (42) Grüne/FEA, „Grüne“ (43) GUE/NGL, „Linke“ (41) Ind/DEM, „Europakritiker“ (24) fraktionslos (28) Stand: 10. Mai 2008 <ref>Ihre Abgeordneten : Land und Fraktion</ref> EuropawahlBild:EU-Parlament von hinten.jpg Mehrsprachige Aufschriften auf dem Parlamentsgebäude Das Europaparlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die jüngste Europawahl fand am 10., 11. und 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedstaaten statt. Die nächste Wahl ist 2009 vorgesehen. Die Abgeordneten spiegeln nicht alle Wählerstimmen gleich wieder; kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind („Degressive Proportionalität“). Das änderte sich geringfügig sowohl durch die sog. Osterweiterung zum 1. Mai 2004 als auch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum 1. Januar 2007. Deutschland bleibt weiter das Land mit den meisten Sitzen (99) und musste im Gegensatz zu den meisten anderen Altmitgliedern keine Sitze zugunsten der Beitrittsstaaten abgeben. Trotzdem bleibt die ungleiche Repräsentation bestehen. Bild:Tower des EU-Parlaments in Straßburg.JPG Turm des Europäischen Parlaments Für diese Regelung sprechen folgende Gesichtspunkte:
Für eine Gleichbehandlung der Wähler spricht:
Sitzverteilung nach Ländern
Wahlergebnis 2004 in Deutschland und ÖsterreichBild:Ep1979-2004.GIF Europäisches Parlament Parteien und Fraktionen 1979–2004 DeutschlandCDU 44,5% (-2,8); SPD 21,5% (-9,2); Grüne 11,9% (+5,5); CSU 8,0% (-1,4); PDS 6,1% (+0,3); FDP 6,1% (+3,0); REP 1,9% (+0,2%); Tierschutzpartei 1,3% (+0,6); Graue 1,2% (+0,8); Familie 1,0% (+1,0); Übrige 3,5% (+1,9) ÖsterreichSPÖ 33,33% (+1,62); ÖVP 32,70% (+2,03); Liste HPM 13,98% (+13,98); Grüne 12,89% (+3,6); FPÖ 6,31% (-17,09); Linke 0,78% (+0,78) SitzverteilungDeutschlandCDU 40 (-3); SPD 23 (-10); GRÜNE 13 (+6); CSU 9 (-1); PDS 7 (+1); FDP 7 (+7) ÖsterreichSPÖ 7; ÖVP 6 (-1); Liste Martin 2 (+2)1; Grüne 2; FPÖ 1 (-4) 1. Karin Resetarits verließ am 8. Juni 2005 die Liste HPM und schloss sich der Liberalen Fraktion an. Sitz, Sitzstruktur und DienstorteBild:European parliament.jpg Europäisches Parlamentsgebäude in Brüssel Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort finden zwölf viertägige Plenarsitzungswochen im Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel, wo zudem sechsmal im Jahr kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg hat das Generalsekretariat seinen Sitz.<ref>Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments</ref> Die Abgeordneten werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstützt: das Generalsekretariat gliedert sich in 8 Generaldirektionen unter der Verantwortung je eines Generaldirektors und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet vom Generalsekretär. Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit 3500 Mitarbeitern etwas mehr als die Hälfte der Bediensteten, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste. Generalsekretär, Harald Rømer (DK); GD I (Präsidentschaft), Generaldirektor David Harley (GB); GD II (Interne Politiken), Generaldirektor Riccardo Ribera d'Alcala (I); GD III (Externe Politiken), Generaldirektor Dietmar Nickel (D); GD IV (Information und Presse), Generaldirektorin Francesca Ratti (I); GD V (Personal), Generaldirektor Barrington Wilson (GB); GD VI (Gebäude / Dolmetscher), Generaldirektor Nicolas Rieffel (F); GD VII (Übersetzung und Edition), Generaldirektorin Juana Lahousse (E); GD VIII (Finanzen), Generaldirektor Roger Vanhaeren (B), Juristischer Dienst, Rechtsberater Christian Pennera (F). Außerdem haben die Abgeordneten die Möglichkeit, von ihrer monatlichen Sekretariatszulage persönliche Mitarbeiter zu beschäftigen, die im Europäischen Parlament als parlamentarische Assistenten bezeichnet werden. Insgesamt gibt es 1.400 beim Parlament akkreditierte Assistenten. Diskussion über die drei SitzungsorteAls symbolischer Sitz wurde sofort nach der Gründung Straßburg festgelegt. Es symbolisiert die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Krieg. Weil es keine Büroflächen gab, wurden die Dienste zunächst als Sitz der Europäischen Kommission bestimmt. Deshalb entwickelte es sich so, dass die Parlamentarischen Ausschüsse dort tagten. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde Straßburg als Sitz endgültig bestätigt; diese Klausel wurde im Vertrag von Amsterdam bekräftigt und fehlt auch nicht im aktuell gültigen Vertrag von Nizza. Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt, wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg. Die Sitzfrage ist auch innerhalb des Parlaments nicht unumstritten. Es gab und gibt immer wieder Initiativen von Abgeordneten, den Sitz gänzlich nach Brüssel zu verlegen. Das Europäische Parlament hat sogar verschiedene Resolutionen verabschiedet, in denen die Auflösung des Standortes Straßburg gefordert wird. Wichtigste Argumente dabei sind der sehr hohe logistische Aufwand, den der 12 mal im Jahr für eine Woche stattfindende Umzug nach Straßburg (Straßburgwoche) bereitet und die damit verbundenen Kosten von geschätzt 200 Mio. Euro pro Jahr <ref>Fakten und Zahlen bei oneseat.eu</ref>. Für eine Sitzverlegung wäre jedoch eine Vertragsänderung und damit eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig. Das scheitert bislang an den Franzosen, die „ihren“ Sitz nicht aufgeben wollen.
Liste der AusschüsseBild:EP Auswaertiger Ausschuss.jpg Anna-Lindh-Saal in Brüssel kurz nach dem Ende einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, der hier tagt Die Arbeit im Parlament findet zur Zeit in 23 Ausschüssen statt, in denen sich die Abgeordneten spezialisieren.<ref>Liste der Ausschüsse des Europäischen Parlaments</ref>
Sacharow-PreisDer Sacharow-Preis wird seit 1988 jedes Jahr vom Europäischen Parlament an Persönlichkeiten oder Organisationen verliehen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen. Der Preis ist nach dem russischen Physiker und Menschenrechtler Andrei Sacharow benannt und mit 50.000 Euro dotiert. Unter den Preisträgern waren bisher unter anderem Leyla Zana, Aung San Suu Kyi, Kofi Annan und die Vereinten Nationen. Sonstiges„Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa“ lautet ein Spottspruch der 70er Jahre, der die Bedeutungslosigkeit des – mit dem heutigen nicht vergleichbaren – Parlaments untermalen sollte. Nach Meinung vieler Kommentatoren lag die Hauptfunktion des Europaparlaments darin, auszumusternde („abgehalfterte“) Altpolitikern einen Versorgungsposten zu verschaffen, wo sie, in Ermangelung jeglicher Kompetenzen, keinen Schaden mehr anrichten könnten. Heutzutage bedeutet der Wechsel von einem nationalen Parlament ins Europaparlament keinen Machtverlust mehr. Siehe auchQuellen<references/> Literatur
Weblinks<imagemap>
Image:Wiktfavicon en.svg|16px|Wiktionary default wikt: desc none</imagemap> Wiktionary: Europäisches Parlament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik<imagemap>
Commons: Europäisches Parlament – Bilder, Videos und AudiodateienImage:Commons-logo.svg|12px|Commons default commons:Hauptseite desc none</imagemap>
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Präsidenten des Europäischen Parlamentes
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