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Die Fachhochschule ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.<ref>vgl. Hochschulgesetze der LĂ€nder. Bspw. BerlHG i.d.F. vom 12. Juli 2007, § 4 (3)</ref> Fachhochschulen fĂŒhren zunehmend die Bezeichnungen Hochschule oder Hochschule fĂŒr Angewandte Wissenschaften, kurz HS oder HAW, sowie die englischsprachigen Bezeichnungen University oder University of Applied Sciences.

Das Studienangebot der Fachhochschulen erstreckt sich ĂŒber natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und kĂŒnstlerische StudiengĂ€nge. Im Zuge des Bologna-Prozesses bieten auch die Fachhochschulen gestufte Bachelor- und Master-AbschlĂŒsse in akkreditierten StudiengĂ€ngen an.

Inhaltsverzeichnis

Fachhochschulen in Deutschland

Geschichte der Fachhochschulen

Die Geschichte der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland kann in drei Phasen eingeteilt werden: Die erste und konzeptionelle Phase bis 1969, die zweite und Ausbauphase bis 1999, die dritte Phase ab 2000.

VorgÀnger und konzeptionelle Phase (bis 1969)

VorgĂ€ngereinrichtungen der Fachhochschulen waren so genannte „Staatliche Ingenieurschulen“, „Höhere Fachschulen fĂŒr 
“, „Akademien fĂŒr 
“ und Ă€hnliche.<ref>Vorlage:Literatur</ref> Etwa ein Drittel der Fachhochschulen hat seinen Ursprung in diesen vor 1969 gegrĂŒndeten VorgĂ€ngereinrichtungen.<ref name="Forschungslandkarte2004">Vorlage:Literatur</ref> Signalwirkung hatte Georg Picht mit seinen Dokumentationen „Die deutsche Bildungskatastrophe“, die in den Jahren von 1963 bis 1965 veröffentlicht wurden. Im Weiteren entstanden Vergleiche des Bildungswesens in der EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft.<ref>Vorlage:Literatur</ref>

Am 31. Juli 1967 wurde vom baden-wĂŒrttembergischen Kultusminister Prof. Dr. Wilhelm Hahn der Hochschulgesamtplan Baden-WĂŒrttemberg vorgestellt, der unter Leitung von Prof. Dr. Ralf Dahrendorf erarbeitet worden war und deshalb auch als Dahrendorf-Plan bekannt ist. Danach waren die Hochschulen wie folgt gruppiert: Wissenschaftliche Hochschulen (UniversitĂ€ten), PĂ€dagogische Hochschulen (einschließlich der BerufspĂ€dagogischen Hochschulen und weiterer Institute der Lehrerbildung), Studienseminare, Kunsthochschulen, Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen. Bereits in diesem Plan wird das gestufte Studium (Kurz- und Langstudium) vorgeschlagen.<ref>Vorlage:Literatur</ref>

Weitere wesentliche AnstĂ¶ĂŸe zur Neustrukturierung des Hochschulbereiches der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich unter den Kultusministern weiterer BundeslĂ€nder (z.B. Berlin, Bildungssenator Heinz Evers, Hamburg, Fachhochschulgesetzentwurf, Nordrhein-Westfalen). Als gewisser Endpunkt und gleichzeitiger Ausgangspunkt können die Einigung der elf MinisterprĂ€sidenten der LĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland vom 5. Juli 1968 und das am 31. Oktober 1968 von denselben verabschiedete "Abkommen der LĂ€nder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens" angesehen werden, das die Fachhochschulen als eigenstĂ€ndige Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich definierte und mit dem die Umwandlung der (meisten) Höheren Fachschulen in Fachhochschulen beschlossen und eingeleitet wurde. Eine Konsequenz dieser Entscheidung war die Änderung der Zugangsvoraussetzungen, eine weitere Konsequenz war die Ausarbeitung von FachhochschulgesetzentwĂŒrfen in den LĂ€ndern.<ref name="KMKGESKAP3">Vorlage:Literatur</ref>

Ausbauphase (1969-1999)

Die Verabschiedung der Fachhochschulgesetze und die Errichtung der Fachhochschulen durch die einzelnen BundeslÀnder erfolgten zwischen 1969 und 1972.<ref>Vorlage:Literatur</ref>

Parallel dazu liefen Bestrebungen zu einer stÀrkeren Einheitlichkeit und Integration des Hochschulbereichs der Bundesrepublik. Gemeinschaftsaufgaben von Bund und LÀndern wurden durch GrundgesetzÀnderung vom 12. Mai 1969 definiert:<ref name="KMKGESKAP3"/>

  • Mitwirkungsrechte u.a. beim Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken (Artikel 91a GG).
  • Weiter wurde verabschiedet, dass Bund und LĂ€nder durch Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken können (Artikel 91b GG).
  • Ferner erhielt der Bund eine Rahmenkompetenz fĂŒr die allgemeinen GrundsĂ€tze des Hochschulwesens eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz fĂŒr die Regelung der Ausbildungsbeihilfen.

Erst das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes von 1976 hob die Fachhochschulen auf die gleiche rechtliche Ebene wie UniversitÀten und diesen vergleichbare Einrichtungen; die Freiheit von Forschung und Lehre und die akademische Selbstverwaltung an Fachhochschulen wurde garantiert. Die BundeslÀnder hatten zwei Jahre Zeit, ihre Landeshochschulgesetze dem HRG anzupassen, was mehr oder weniger zögerlich geschah, je nach parteipolitischer Mehrheit der Landesregierungen.

Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1985 gehört auch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu den Aufgaben der Fachhochschulen. Sie ist mittlerweile in allen LÀndergesetzen als institutionelle Aufgabe festgeschrieben, allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht (z.B. in Bayern nur fakultativ) verankert.

WĂ€hrend die Fachhochschulen in den 1970er Jahren ihren Absolventen noch akademische Grade wie beispielsweise Ing. (grad.) oder Betriebswirt (grad.) verliehen, erhielten Fachhochschulabsolventen mit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes von 1976 in den 1980er Jahren als akademischen Grad das Diplom mit Angabe der Fachrichtung, beispielsweise Diplom-Ingenieur, -Kaufmann oder -Betriebswirt. Die Verleihung des Diplomgrades erfolgte teilweise mit dem Zusatz „FH“, beispielsweise Diplom-Ingenieur (FH), seit 1987 in allen BundeslĂ€ndern.

Im Gesamthochschulmodell (in Nordrhein-Westfalen, Hessen und einigen anderen BundeslÀndern) wurden UniversitÀten, PÀdagogische Hochschulen, andere Hochschulen und Fachhochschulen zu Gesamthochschulen zusammengelegt. Die meisten Gesamthochschulen wurden inzwischen in UniversitÀten und Technische Hochschulen umgewandelt.

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Deutschen Demokratischen Republik) wurden nach der Vereinigung auf Empfehlung des Wissenschaftsrates die Ingenieurschulen, Fachschulen sowie einige Technische Hochschulen nach und nach in Fachhochschulen umgewandelt. In einer erneuten GrĂŒndungswelle in den 1990er Jahren entstand ein weiteres Drittel der Fachhochschulen, vorrangig in den neuen, aber auch in einigen der alten BundeslĂ€nder.<ref name="Forschungslandkarte2004"/>

Bologna (ab 2000)

Seit 2000 erfolgt in einer dritten Phase die VerĂ€nderung der Fachhochschulen durch die im Rahmen des Bologna-Prozesses und nach Vorlage:§ HRG neu einzurichtenden StudienabschlĂŒsse Bachelor und Master.

Anfang des Jahres 2000 existierten nach Zahlen des Wissenschaftsrates in Deutschland 151 Fachhochschulen, davon 47 in nichtstaatlicher TrĂ€gerschaft. Ende 2002 gab es 523.000 Studierende an Fachhochschulen, was einem Anteil von 26 % an allen Studierenden in Deutschland entspricht.<ref name="Forschungslandkarte2004"/> Die Zahl der Studierenden an deutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert bis zu mehr als 16.000<ref>FH Köln, Stand: WS 2005/2006</ref> Studenten.

Hochschule – University

Seit einigen Jahren verwenden Fachhochschulen zusĂ€tzlich die englische Bezeichnung University of Applied Sciences oder University.<ref>Bspw. Hochschule Reutlingen, [1]</ref> Außerdem werden deutschsprachige Bezeichnungen wie Hochschule oder Hochschule fĂŒr Angewandte Wissenschaften verwendet. Die Namensgebung erfolgt dabei in Zusammenarbeit der Hochschule mit dem Bundesland. Dieses hat die nötige Gesetzgebungskompetenz. Der Begriff Hochschule ist jedoch gleichzeitig der Oberbegriff fĂŒr Fachhochschulen und UniversitĂ€ten, also einem Teil der Einrichtungen des tertiĂ€ren Bildungsbereichs.

Die englischsprachige Bezeichnung University wird der Struktur der angloamerikanisch geprĂ€gten Bildungssysteme gerecht. In diesen werden Einrichtungen des tertiĂ€ren Bildungsbereichs, die postgraduale AbschlĂŒsse verleihen, als Universities bezeichnet, was den Hochschulen in Deutschland entspricht. Die High School als wörtliche Übersetzung des Begriffs Hochschule ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen.

In Deutschland ist die Bezeichnung UniversitĂ€t jedoch nicht mit Hochschule deckungsgleich und bezeichnet immer eine Hochschule mit Promotionsrecht. Es gibt jedoch auch weitere Hochschulen mit Promotionsrecht, die nicht die Bezeichnung UniversitĂ€t tragen bzw. tragen wollen.<ref>Bspw. Technische Hochschulen (RWTH Aachen) oder sonstige den UniversitĂ€ten gleichgestellte Hochschulen</ref> Der Begriff „wissenschaftliche Hochschule“, mit dem frĂŒher die Hochschulen mit Promotionsrecht als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen gemeint waren, wird im hochschulpolitischen Sprachgebrauch ĂŒberwiegend nicht mehr benutzt, da dies fĂ€lschlicherweise implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gĂ€be.

Studium

Voraussetzungen

Das Studium an einer Fachhochschule setzt heute in der Regel die Fachhochschulreife voraus.

An den Fachhochschulen besteht auch die Möglichkeit, mit Realschulabschluss und entsprechender beruflicher Vorbildung oder mit einem Meistertitel (mit guten bis sehr guten Noten) ein fachspezifisches Studium aufzunehmen.

Hinzu kommt hÀufig, je nach Studiengang, der Nachweis eines fachbezogenen Vorpraktikums, einer fachspezifischen Berufsausbildung oder eines einjÀhriges Fachpraktikums, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule.

Die besonderen Fachhochschulen fĂŒr öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel nur fĂŒr BeamtenanwĂ€rter des gehobenen Dienstes zugĂ€nglich, allerdings haben sich einige fĂŒr alle Studienbewerber geöffnet (z.B. Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg).

DiplomstudiengÀnge

Das bisherige Diplomstudium hat eine Regelstudienzeit von 8 Semestern<ref>Vorlage:Literatur</ref>, in AusnahmefĂ€llen sind auch Regelstudienzeiten von 7 oder 6 Semestern möglich. Mit dem Abschluss des Studiums wird ein akademischer Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz (FH) verliehen<ref>vgl. Vorlage:§ Hochschulrahmengesetz (HRG)</ref>, beispielsweise Diplom-Ingenieur (FH). Der Diplomgrad darf nur gemĂ€ĂŸ der Diplomurkunde gefĂŒhrt werden, der verliehene Zusatz darf in keinem Fall weggelassen werden.<ref>vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-WĂŒrttemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 35</ref>

Je nach Bundesland sind im Studium meist ein oder zwei Praxissemester als Voraussetzung fĂŒr einen Diplom-Abschluss enthalten, abhĂ€ngig von der Anerkennung zuvor erbrachter beruflicher Vorbildung und Leistungen, um so betriebliche AblĂ€ufe in der Praxis kennenzulernen oder/und auch, um in einem Unternehmen oder einer Behörde seine Diplomarbeit erarbeiten zu können. Das zweite Praxissemester ist meistens obligatorisch und wird nur in besonderen AusnahmefĂ€llen erlassen.

Im Rahmen von Gesamthochschulmodellen (Hessen, Nordrhein-Westfalen) gibt oder gab es gestufte StudiengĂ€nge, in dessen Rahmen die fachgebundene Hochschulreife erworben werden kann, um mit einem Diplom II-Abschluss abzuschließen.

Bachelor- und MasterstudiengÀnge

Nach Vorlage:§ Hochschulrahmengesetz (HRG) können seit 1998 gestufte StudiengĂ€nge mit den AbschlĂŒssen Bachelor und Master eingefĂŒhrt werden. Diese mĂŒssen an allen Hochschulen zur QualitĂ€tssicherung bei unabhĂ€ngigen Akkreditierungsagenturen akkreditiert werden. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden die StudiengĂ€nge auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und Berufsrelevanz geprĂŒft. Zwischenzeitlich wurden „LĂ€ndergemeinsame Strukturvorgaben gemĂ€ĂŸ Vorlage:§ Abs. 2 HRG fĂŒr die Akkreditierung von Bachelor- und MasterstudiengĂ€ngen“ von der Kultusministerkonferenz beschlossen.<ref name="KMK070208">Vorlage:Literatur</ref>

Die Anforderungen sind dabei fĂŒr alle Hochschularten gleich und es erfolgt keine Differenzierung nach der Hochschulart fĂŒr StudiengĂ€nge, Regelstudienzeit oder Abschlussbezeichnungen.

Die Regelstudienzeit betrĂ€gt fĂŒr alle Hochschularten in einem Bachelor-Studiengang 6 bis 8 Semester, fĂŒr einen Master-Studiengang 2 bis 4 Semester. MasterstudiengĂ€nge sind ĂŒberwiegend als konsekutiver Studiengang auf einen passenden Bachelorstudiengang abgestimmt, die Regelstudienzeit betrĂ€gt dann insgesamt 10 Semester.

Promotion

Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und auch kein Habilitationsrecht. Die Promotion dient dabei dem Nachweis der BefĂ€higung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.<ref name="HGL-PROM">vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-WĂŒrttemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005, § 28 oder Bayerisches Hochschulgesetz i.d.F. vom 23. Mai 2006, Art. 64.</ref>

Masterabsolventen einer Fachhochschule können jedoch grundsÀtzlich an einer UniversitÀt oder anderen Hochschule mit Promotionsrecht promovieren und habilitieren. Der Masterabschluss einer Fachhochschule unterscheidet sich nicht von dem einer UniversitÀt und ermöglicht als Regelvoraussetzung grundsÀtzlich die Promotionszulassung an einer UniversitÀt ohne zusÀtzliche Voraussetzungen.<ref name="HGL-PROM"/><ref name="KMK070208"/>

Die frĂŒheren Diplomabsolventen von Fachhochschulen werden jedoch nur in besonders qualifizierten FĂ€llen als Ausnahmefall zur Promotion zugelassen, ebenso wie Bachelorabsolventen aller Hochschularten.<ref name="KMK070208"/> Dabei sind in der Regel vorab EignungsprĂŒfungen zu bestehen und zusĂ€tzliche Studienleistungen zu erbringen, die mehrere Semester umfassen können.

Professoren an Fachhochschulen können bei Promotionen an UniversitĂ€ten in den meisten BundeslĂ€ndern als Betreuer, Gutachter und PrĂŒfer agieren.<ref name="HGL-PROM"/> Die jeweiligen Promotionsverfahren sind lĂ€nder- und universitĂ€tsspezifisch.

Forschung an Fachhochschulen

Fachhochschulen wurden ursprĂŒnglich als reine Lehreinrichtungen konzipiert, so dass Forschung in den Hochschulgesetzen zunĂ€chst nicht vorgesehen war. Dies hat sich jedoch seit den 80er und 90er Jahren geĂ€ndert. Inzwischen ist der Forschungsauftrag fĂŒr Fachhochschulen in jedem Landeshochschulgesetz verankert.

Der Forschungsauftrag richtet sich jedoch - anders als an den UniversitĂ€ten - nicht an jeden Professor, sondern an die Hochschule insgesamt. Die Professoren haben die Wahl, ihr volles Lehrdeputat (in den meisten BundeslĂ€ndern 18 Semesterwochenstunden, SWS) zu erfĂŒllen oder Forschungsprojekte einzuwerben und das Deputat entsprechend zu reduzieren. In einigen BundeslĂ€ndern, wie Baden-WĂŒrttemberg, kann diese "Deputatsumwidmung" bis zu 9 SWS betragen, womit die Fachhochschulprofessoren im Ergebnis das gleiche Deputat hĂ€tten wie UniversitĂ€tskollegen. In der Praxis ist eine solche Umwidmung jedoch nicht immer einfach, da sich fĂŒr die Dauer eines Forschungsprojektes nicht immer Ersatzdozenten (Kollegen oder Lehrbeauftragte) finden. Forschungsinteressierte Fachhochschulprofessoren fĂŒhren deshalb ihre Projekte oft zusĂ€tzlich zum vollen Deputat aus.

In den Bereichen apparative Ausstattung (GroßgerĂ€te) und technisches Personal (auch durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus und des bisher nicht vorhandenen Promotionsrechts) sind die Fachhochschulen noch schlechter gestellt als die etablierten UniversitĂ€ten (dies gilt allerdings nicht fĂŒr die Ausstattung der RĂ€umlichkeiten fĂŒr Lehre, wo die Fachhochschulen meist sehr gut ausgestattet sind). Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an UniversitĂ€ten betrieben wird. Viele Fachhochschulen konzentrieren sich daher auf wenige, dafĂŒr aber leistungsstarke Forschungsschwerpunkte. Diese werden bei dauerhaft angelegten ForschungsaktivitĂ€ten in Form von Instituten auf Hochschul-, FakultĂ€ts- oder Fachbereichsebene operationalisiert. SchĂ€tzungsweise beteiligen sich rund 20 % der Fachhochschulprofessoren an der Forschung (die Zahl variiert von Hochschule zu Hochschule und Bundesland zu Bundesland erheblich); dazu kommen jedoch noch rund weitere 30 %, die in NebentĂ€tigkeit direkte Forschungs- und EntwicklungsauftrĂ€ge fĂŒr die Industrie abwickeln bzw. auf innovativen Feldern beratend tĂ€tig sind.

Die Fachhochschulen sind aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes als Forschungspartner fĂŒr innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen interessant und auf diesem Gebiet erfolgreich. Projekte wurden und werden u.a. durch Programme des Bundesministeriums fĂŒr Bildung und Forschung (BMBF) unterstĂŒtzt.<ref name="Forschungslandkarte2004"/> Auch einige BundeslĂ€nder (Baden-WĂŒrttemberg, Niedersachsen, Saarland, Nordrhein-Westfalen) fĂŒhren oder fĂŒhrten eigene Förderprogramme fĂŒr die Fachhochschulen durch. Daneben partizipieren die Fachhochschulen auch an großen Bundes- und EU-Verbundprojekten. Lediglich die DFG, die eine der wichtigsten Mittelgeber der universitĂ€ren Forschung ist, spielt bei den Fachhochschulen bislang keine große Rolle. Dies liegt u.a. daran, dass die DFG ĂŒberwiegend die Grundlagenforschung fördert, die wiederum an den Fachhochschulen sehr selten anzutreffen ist. Außerdem sind die Fachhochschulen bislang keine Mitgliedshochschulen der DFG.

Die Felder, auf denen die Fachhochschulen in der Forschung in den letzten Jahren besonders erfolgreich waren, sind u.a. Automatisierungstechnik, Biotechnologie, Energietechnik und Energiewirtschaft, Fahrzeugtechnik, Medizinische Informatik, Medizintechnik, Mikro- und Nanotechnologie, Robotik, Softwaretechnologie, Verfahrenstechnik (einschl. Umwelttechnik), Werkstoffwissenschaften sowie die angewandten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben zeichnen sich einige Fachhochschulen auch durch sehr intensive ForschungstĂ€tigkeiten auf Gebieten aus, die an deutschen UniversitĂ€ten kaum oder gar nicht behandelt werden, z.B. Gießereitechnik an der Hochschule Aalen, Radiometrie an der Hochschule Ravensburg-Weingarten oder Musikinstrumentenbau an der WestsĂ€chsischen Hochschule Zwickau.

Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses, insbesondere der EinfĂŒhrung von MasterstudiengĂ€ngen, wird Forschung an Fachhochschulen zunehmend an Bedeutung gewinnen, da MasterabschlĂŒsse mit aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen gekoppelt sein mĂŒssen.

Anerkennung in Politik, Wirtschaft und Öffentlichem Dienst

Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfĂ€hig zu bleiben, forderte die deutsche Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren nach besser qualifizierten Mitarbeitern, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können sollten. Auch war die Frage der Anerkennung der AbschlĂŒsse innerhalb der EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft vor allem fĂŒr die damaligen Ingenieurschulabsolventen ungeklĂ€rt, da die Ingenieursausbildung in den meisten damaligen EWG-Staaten nur auf Hochschulebene erfolgte.

Doch die durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 fĂŒr die Gleichstellung der Fachhochschulen vorgegebene Frist von zwei Jahren wurde erheblich ĂŒberschritten, weil Kompetenzen in der Bildungspolitik von den LĂ€ndern auf den Bund ĂŒbertragen werden mussten (u.a. aus Opposition zur damaligen Bundesregierung vor allem in Baden-WĂŒrttemberg unter Hans Filbinger und in Bayern unter Franz Josef Strauß).

Es dauerte ĂŒberdies sehr lange, bis das Diplom (FH) allgemein anerkannt war und nicht mehr von Absolventen der UniversitĂ€ten und Technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie, der Presse und anderen Medien massiv diskriminiert wurde.

Heute sind Fachhochschulabsolventen aufgrund ihrer anwendungsorientierten wissenschaftlichen Qualifikation fĂŒr innovative Unternehmen aller GrĂ¶ĂŸen interessant. Sie bringen innovatives Potential in die Hochschullandschaft, wie z.B. die Fachhochschule fĂŒr Wirtschaft in Berlin, die anwendungsorientierte StudiengĂ€nge der Fachhochschule und duale StudiengĂ€nge der Berufsakademie gleichermaßen anbietet.

StudiengĂ€nge zum Bachelor an Fachhochschulen und UniversitĂ€ten fĂŒhren zur LaufbahnbefĂ€higung zum gehobenen Dienst, genauso wie die bisherigen DiplomstudiengĂ€nge an Fachhochschulen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Master-Studienganges an einer UniversitĂ€t oder Fachhochschule erwerben die Absolventen die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst.<ref name="KMK070208"/><ref name="IMK071207">Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007</ref>

Die Zuordnung der HochschulabschlĂŒsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes erfolgt nach den §§ 13 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), allgemein nach der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 des Rates der EuropĂ€ischen Gemeinschaften und aufgrund eines erfolgreichen Verfahrens der Akkreditierung eines Studienganges. § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG lautet: „Die Bildungsvoraussetzungen mĂŒssen geeignet sein, in Verbindung mit der fĂŒr die Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder TĂ€tigkeit die Anforderungen der BefĂ€higung fĂŒr die Laufbahn zu erfĂŒllen.“.

Zu beachten sind die Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ (BeschlĂŒsse der Innenministerkonferenz und Kultusministerkonferenz von 2007<ref name="IMK071207"/> und deren VorgĂ€nger im Jahr 2002<ref>Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002</ref>) und die „Eckpunkte fĂŒr die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und MasterabschlĂŒssen in StudiengĂ€ngen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen fĂŒr ein Lehramt vermittelt werden“<ref>BeschlĂŒsse der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 und 27. April 2006</ref>.

Fachhochschulen in Österreich

Geschichte

Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG idgF) trat am 1. Oktober 1993 in Kraft, die ersten zehn FH-StudiengĂ€nge starteten im Studienjahr 1994/95. Nach Zahlen des österreichischen Fachhochschulrats, der fĂŒr die Akkreditierung von Fachhochschul-StudiengĂ€ngen in Österreich zustĂ€ndigen Behörde, gab es im Studienjahr 2005/06 bereits 18 Einrichtungen zur DurchfĂŒhrung von FH-StudiengĂ€ngen (Erhalter) mit insgesamt 28.100 StudienplĂ€tzen. Mehr als ein Drittel der angebotenen FH-StudiengĂ€nge sind berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden immer mehr StudiengĂ€nge ins Bachelor- und Mastersystem ĂŒberfĂŒhrt. Im Studienjahr 2005/06 wurden bereits 52% der 190 FH-StudiengĂ€nge in diesem gestuften Studiengangsystem angeboten.

Die ersten FachhochschulstudiengĂ€nge waren technischer Natur. Mittlerweile hat sich das Spektrum gewandelt und es werden mehr wirtschaftswissenschaftliche als technische StudiengĂ€nge angeboten. Sozial- und geisteswissenschaftliche sowie kĂŒnstlerische StudiengĂ€nge sind unterreprĂ€sentiert.

Organisationsformen

Fachhochschulen in Österreich haben in der Regel eine privatrechtliche Organi­sa­tionsform, und zwar als GmbH, als Verein oder als gemeinnĂŒtzige Privatstiftung. Erhalter von FachhochschulstudiengĂ€ngen werden nicht automatisch als Fachhochschule bezeichnet: die Bezeichnung wird vielmehr vom Fachhochschulrat verliehen, wenn gewisse Mindestvoraussetzungen erfĂŒllt werden und der Erhalter beim Fachhochschulrat darum ansucht. Diese Mindestvoraussetzungen sind:<ref>Mindestvoraussetzungen fĂŒr die Anerkennung als Fachhochschule Österreichischer Fachhochschulrat</ref>

  • die Einrichtung von mindestens zwei anerkannten Bachelor-StudiengĂ€ngen mit darauf aufbauenden Master-StudiengĂ€ngen oder von zwei anerkannten DiplomstudiengĂ€ngen,
  • ein Entwicklungsplan, der die Erreichung einer Mindestzahl von 1000 Studierenden innerhalb von fĂŒnf Jahren glaubhaft macht, sowie
  • die EinfĂŒhrung eines FH-Kollegiums, das fĂŒr die DurchfĂŒhrung und Organisation des Lehr- und PrĂŒfungsbetriebes zustĂ€ndig ist.

Von den insgesamt 18 Einrichtungen, die FachhochschulstudiengĂ€nge betreiben, sind derzeit 12 als Fachhochschule gemĂ€ĂŸ Fachhochschulstudiengesetz organisiert.<ref>Liste der Fachhochschulen in Österreich, Österreichischer Fachhochschulrat</ref> Andere TrĂ€ger werden als Einrichtungen zur DurchfĂŒhrung von FachhochschulstudiengĂ€ngen oder Erhalter von FachhochschulstudiengĂ€ngen bezeichnet.

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Finanzierung

Die Finanzierung der FH-StudiengĂ€nge erfolgt auf der Basis des jeweiligen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans. Der Staat ĂŒbernimmt dabei rund 90 % der jĂ€hrlichen Normkosten eines Studienplatzes, um Anreize fĂŒr Mischfinanzierungen zu schaffen. Die vom Staat an die fachhochschulischen Institutionen geleisteten Normkosten sind zweckgebunden fĂŒr Lehre und Forschung zu verwenden, die Infrastrukturkosten (Baulichkeiten, Ausstattung etc.) sind vom Erhalter der Fachhochschul-StudiengĂ€nge zu finanzieren. Erhalter von FH-StudiengĂ€ngen sind zudem berechtigt von den Studierenden StudienbeitrĂ€ge einzuheben, mĂŒssen dies aber im Gegensatz zu den UniversitĂ€ten nicht tun. Drei österreichische Erhalter heben keine StudienbeitrĂ€ge ein.

Studierendenvertretung

Durch eine Novelle des Fachhochschulstudiengesetz sind die Studierenden der Fachhochschulen seit dem 5. Dezember 2007 Mitglieder der Österreichischen HochschĂŒlerinnen- und HochschĂŒlerschaft. Durch die GesetzesĂ€nderung wurde die FH-Studierendenvertretung gesetzlich verankert und legitimiert. Davor gab es an den einzelnen FHs teilweise gar keine Studierendenvertretung, die bestehenden waren stark unterschiedlich und mit wenigen Rechten ausgestattet. Bundesweit werden die FH Studierenden nun erstmals vertreten, davor hatten die FH-Studierenden auf dieser Ebene keine Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Promotion

Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und Habilitationsrecht. In Österreich dĂŒrfen sowohl Absolventen von Master-StudiengĂ€ngen als auch Absolventen von DiplomstudiengĂ€ngen der Fachhochschulen ein Doktoratsstudium an UniversitĂ€ten belegen. Die Studiendauer des Doktorats verlĂ€ngert sich dabei um die Differenz zwischen der Regelstudienzeit des Uni-Studiums und des FH-Studiums.

Fachhochschulen in der Schweiz

Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz Technikum genannt) die einzige mögliche höhere ("akademische") Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in 7 (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darĂŒber diskutiert, die Anzahl der Fachhochschuleinrichtungen auf etwa 30 bis 40 zu senken.

Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.

Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals BachelorstudiengĂ€nge. Einzelne MasterstudiengĂ€nge sind bereits verfĂŒgbar, die meisten werden voraussichtlich ab Herbst 2008 zur VerfĂŒgung stehen. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Diplome dĂŒrfen ab 1. Januar 2009 zusĂ€tzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen.

Fachhochschulen in Liechtenstein

Das FĂŒrstentum Liechtenstein verfĂŒgt seit dem Inkraft-Treten des Gesetzes ĂŒber Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell ĂŒber einen tertiĂ€ren Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz ĂŒber das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen, darunter die aus der Fachhochschule Liechtenstein hervorgegangene Hochschule Liechtenstein.

Fachhochschulen in Europa

Die deutschen Fachhochschulen unterscheiden sich teilweise erheblich von den anderen europĂ€ischen Fachhochschulen. In den Niederlanden z.B. bieten Fachhochschulen ("Hogeschool") auch Kurse bzw. AbschlĂŒsse (Bachelor) an, die deutschen Ausbildungen im dualen Ausbildungssystem entsprechen.

Der durch die Bologna-ErklĂ€rung von 1999 angestoßene Bologna-Prozess hat das Ziel, bis 2010 im europĂ€ischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine grĂ¶ĂŸere VertrĂ€glichkeit (KompatibilitĂ€t) und bessere Vergleichbarkeit (KomparabilitĂ€t) mittels des European Credit Transfer System ECTS zu erreichen. Die meisten Fachhochschulen im deutschen Sprachraum haben inzwischen auf das neue System umgestellt und bieten entsprechend akkreditierte Bachelor- und MasterstudiengĂ€nge an.

Listen der Fachhochschulen

Einzelnachweise

<references />

Quellenangaben

  • Prof. Dr. Johann Ludwig Atrops: „Entstehen und Werden einer Hochschule – Die Fachhochschule Köln ist großjĂ€hrig“, Wirtschaftsverlag Bachem, Köln 1990
  • Andreas Greulich, Von der kurfĂŒrstlichen Akademie zur University of Applied Sciences, Die Fachhochschule Mainz im Spiegel ihrer Geschichte. Kehrer Verlag, Heidelberg 2002
  • Georg Picht, Die deutsche Bildungskatastrophe, 1963 und 1965
  • Vereinbarung ĂŒber die Vereinheitlichung des Ingenieurschulwesens, Kultusministerkonferenz 1964, www.kmk.org/kmkgesch/geskap3.htm
  • Poignant Raymond, Das Bildungswesen in den LĂ€ndern der EWG, 1. A., Frankfurt u.a., 1966
  • Kultusministerium Baden-WĂŒrttemberg (Hrsg.), Hochschulgesamtplan Baden-WĂŒrttemberg, Reihe A Nr. 5, Villingen Oktober 1967
  • „Abkommen der LĂ€nder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens“, 31. Oktober 1968
  • Mayer, Werner: Bildungspotential fĂŒr den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Die Entstehung des Hochschultyps Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen 1965–1971, 1. Aufl., Essen 1997, ISBN 3-88474-648-0 (zit. Mayer W. Bildungspotential, 1997)
  • „Gemeinschaftsaufgaben von Bund und LĂ€ndern“, GrundgesetzĂ€nderung vom 12. Mai 1969
  • Christian Bode u.a. (Hrsg.) „Fachhochschulen in Deutschland – Fachhochschule Institutions in Germany“ ...In Verbindung mit Deutscher Akademischer Austauschdienst und Hochschulrektorenkonferenz, MĂŒnchen: Prestel, 1997; ISBN 3-7913-1844-6
  • Wissenschaftsrat, „Empfehlungen zu Aufgaben und Stellung der Fachhochschulen“, Köln 1981
  • Wissenschaftsrat, „Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen“, Köln 1991
  • Wissenschaftsrat, „Thesen zur kĂŒnftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland“ Drs. 4594/00, Berlin 7. Juli 2000
  • Wissenschaftsrat, „Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen“, Drs. 5102/02, Berlin 18. Januar 2002
  • Bundesministerium fĂŒr Bildung und Forschung (BMBF), Fachhochschulen in Deutschland, 4. Aufl., 2004
  • Potenzialstudie „Forschungslandkarte Fachhochschulen“, Endbericht, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004)

Gesetze

  • Hochschulrahmengesetz von 1976, siebenmal novelliert bis 2005
  • Westdeutsche Rektorenkonferenz (Hg.), Gesetze ĂŒber die Fachhochschulen der LĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland, Bonn-Bad Godesberg 1972 (Dokumente zur Hochschulreform XX/1972)
  • Hochschulgesetze der LĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland

Weblinks

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desc none</imagemap> Wiktionary: Fachhochschule â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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