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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-Szene

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Freedom for Links war eine Initiative aktiver Netizens, die aufgrund der Aufregung um eine Klage wegen der Haftung für Hyperlinks im Mai 1998 gegründet wurde. Die Initiative erreichte damals durch ihr Engagement und durch eine große Sammlung an Fachartikeln zum Thema Internetrecht ein großes Publikum und konnte viele prominente Unterstützer und Partner gewinnen. Nach internen Problemen wurde die Initiative im Sommer 2003 beendet.

Inhaltsverzeichnis

Philosophie

Freedom for Links setzte sich für eine Netzkultur ein, die dazu beiträgt, menschliches Wissen und Verstehen zu fördern und sich einander näherzubringen. Die Initiative sah sich als Vorkämpfer zur Verteidigung der Rechte aller, gegen Missbrauch desselben, Zensur und somit letztlich gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Geschichte

Im Jahr 1998 kam es im Verfahren Steinhöfel vs. Best um die Frage der Linkhaftung zu einem strittigen Urteil, welches für großes Aufsehen und Aufregung sorgte. Diese Aufregung führte dazu, dass Uschi Hering zusammen mit Niels Gerhardt die Initiative, und später den Verein gründeten. Freedom for Links organisierte sich an 15. Januar 2000 zum Verein. Ziel war es, Aufklärungsarbeit zu leisten, gegen Rechtsmissbrauch anzukämpfen und die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die zu strenge Auslegung von kommerziellen Schutzrechten zu verhindern. Datenschutzrechte und allgemeine Persönlichkeitsrechte wurden nach Ansicht von zwei umstrittenen Anwälten nicht beachtet, sodass es zu entsprechenden einstweiligen Verfügungen gegen den Verein kam. Mit Hilfe von Spendengeldern und Mitgliedbeiträgen sollten gegebenenfalls notwendige Musterprozesse geführt werden, wurden dann aber (auch) für eigene verlorene Gerichtsverfahren benötigt.

Zwischen 1999 und 2000 machte sich die Initive stark gegen die Abmahnwelle, die der Münchener Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth um die Marke "Explorer" auslöste. Hierbei unterstützte sie auch Stefan Münz im Rechtsstreit mit dem Anwalt. (Die Marke "Explorer" wurde mit Beschluss des Bundespatentgerichts (AZ 30 W(pat) 199/02) durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gelöscht.) Im Herbst 2000 erwirkten die Rechtsanwälte Günter Freiherr von Gravenreuth und Joachim Steinhöfel je eine einstweilige Verfügungen gegen diesen Verein, da er in unbefugter Weise Namen als Meta-Tags auf seiner Homepage verwendete.<ref>http://www.jurpc.de/rechtspr/20000247.htm Gravenreuth ./. Freedom for Links e.V. </ref>.

Im April 2001 verließ Uschi Hering nach internen Meinungsverschiedenheiten den Verein. Die verbliebenen Vereinsmitglieder schafften es im späteren Verlauf nicht zu einer produktiven Form der Zusammenarbeit zu kommen. Insbesondere nach dem Tod von dem Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer, einem der Gründungsmitglieder, im Juni 2001, wurden viele Projekte nicht mehr verfolgt. Aufgrund von den Mitgliedern nicht mehr korrigierten Formfehlern bei der Vereinsanmeldung wurde der Verein am 13. August 2003 aus dem Vereinsregister gelöscht.

Die für den Fall Stefan Münz gespendeten Gelder wurden schon vonher von diesem (mit-) verwaltet. Es soll - in Absprache mit den Spendern - teilweise zur Unterstützung geeigneter anderer Rechtsstreitigkeiten dienen.

Nach Auflösung des Vereins wurde der Webauftritt wieder Uschi Hering übereignet, die danach die Inhalte durch eine kurze Informationsseite ersetzt. Lediglich im Oktober 2004 wurden noch einmal im Zusammenhang mit dem Urteil gegen die Onlinesatire FreedomFone neue Informationen eingestellt.

Siehe auch

Quellen

<references/>

Weblinks

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freedom for Links aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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