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gulli:lexikon » Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
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}} Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse sind im Bereich der Wirtschaft Techniken, Rezepte oder andere Angaben, die als geheimhaltungsbedürftig gegenüber Wettbewerbern und der Öffentlichkeit gelten dürfen. Während das Betriebsgeheimnis die technischen Aspekte des Geheimnisses umfasst, werden vom Geschäftsgeheimnis die kaufmännischen Aspekte erfasst. In seinem Beschluss vom 14. März 2006, dem eine Verfassungsbeschwerde der Deutsche Telekom AG zugrundelag, führte das Bundesverfassungsgericht aus:
Das Bundesverwaltungsgericht definierte im Jahr 2005:
Im folgenden wird nur von Betriebsgeheimnissen gesprochen, auch wenn Geschäftsgeheimnisse im Sinne der zitierten Unterscheidung mitgemeint sind. Im IT-Bereich werden zu ihrem Schutz häufig nondisclosure agreements unterzeichnet, wenn auf Grund einer firmenübergreifenden Zusammenarbeit Einzelheiten bekannt gemacht werden müssen. Zur Umgehung wird oftmals Reverse Engineering betrieben, also eine Art rückwärtiges Entwickeln anhand einzelner, bekannter Eigenschaften. Betriebsgeheimnisse sind in der Wirtschaftsgeschichte immer wieder der Grund für feindliche Übernahmen, da sie zusammen mit der Firma den Besitzer wechseln. Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§ 203f Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG. Zahlreiche Rechtsnormen schreiben den Schutz von Betriebsgeheimnissen durch den Staat fest, wenn dieser von ihnen Kenntnis erlangt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass primär das Grundrecht der Berufsfreiheit Art. 12 GG als Prüfungsmaßstab zu gelten hat, wenn es um Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geht. Soll vor Gericht das Verhalten eines Wettbewerbers beurteilt werden und nehmen andere Wettbewerber am Verfahren teil, so entsteht regelmäßig ein Konflikt zwischen dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und den Regeln umfassender Einsicht in die Gerichtsakten für alle Verfahrensbeteiligten. Quellen<references/> Literatur
Link zur Deutschen Bibliothek in Frankfurt/Main: [1] Weblinks
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