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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-Szene

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Vorlage:Quellen Legalität (lat. lex, legis, legalitas: Gesetz): Gesetzmäßigkeit; Bindung der Staatsbürger und der Staatsgewalt an geltendes Recht.

  • Gesetzmäßigkeit, die in Übereinstimmung staatlichen oder privaten Handelns mit dem geltenden positiven Recht (Verfassung, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften) besteht. Die Bindung aller staatlichen Gewalt an das geltende Recht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates.
  • Am Rande der Legalität handelt jemand, dessen Aktionen gerade noch durch das Gesetz gedeckt sind, sich aber bereits in Richtung Kriminalität bewegen.
  • Legalitätsprinzip: Im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörde bei Verdacht einer Straftat von Amtswegen (auch ohne Anzeige oder Antrag) zu ermitteln hat.

Das Gegenteil von Legalität ist Illegalität.

Siehe auch:

sv:Legalitetsprincipen fi:Laillisuusperiaate ja:罪刑法定主義 nl:Legaliteit pt:Princípio da legalidade ru:Законность

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