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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-Szene

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Immaterialgüter sind das ungegenständliche Vermögen. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Firmenwerte, Patente, geleistete Anzahlungen, Warenzeichen oder die Markenrechte zählen zum immateriellen Vermögen.

Siehe auch: Geistiges Eigentum

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Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

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