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Journalismus bezeichnet die periodische publizistische Arbeit bei der Presse, im Rundfunk oder in Online-Medien. Zur Entstehung des Journalismus siehe den eigenen Beitrag Geschichte des Journalismus, zur wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Journalismus siehe Journalistik, Publizistik, Kommunikationswissenschaft.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Journalismus trägt zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Er wird deshalb oft als vierte Gewalt im Staat bezeichnet (vgl. Fabris 1981). Wolf Schneider und Paul-Josef Raue (2006) definieren die Aufgabe des Journalismus' als eine zweifache: „Durch den Dschungel der irdischen Verhältnisse eine Schneise der Information zu schlagen - und den Inhabern der Macht auf die Finger zu sehen.“

Mit dem Entstehen von Amateurreportern und User Generated Content verändert sich die Rolle der Journalisten, vgl. die Diskussion um den Verlust der Gatekeeper-Funktion.

Tätigkeiten

Walther von La Roche (2008) definiert das journalistische Berufsbild anhand der Tätigkeiten:

Mit der Veränderung des Berufsbildes seit den 90er Jahren sind für Journalisten bei all diesen Arbeiten

  • kaufmännische, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten und
  • der Einsatz der Computertechnik

stärker in den Vordergrund getreten.

Immer mehr freie Journalisten arbeiten, um zu überleben, nicht mehr ausschließlich im klassischen Journalismus, sondern zusätzlich im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das kann zu Interessenkonflikten führen. Das Netzwerk Recherche und andere Verbände und Gruppen fordern deshalb eine strikte Trennung der Tätigkeiten von Journalismus und Pressearbeit.

Medien

Praktisch jede moderne Form der Nachrichtenübermittlung kann als Medium für den Journalismus dienen:

Je nach Sparte kommen Texte, Fotos, Informationsgrafiken, Originaltöne und bewegte Bilder zum Einsatz.

Darstellungsformen

Die Textsorten im Journalismus ziehen sich durch alle Medien: Meldung, Nachricht, Bericht, Reportage, Interview, Kommentar usw. sind journalistische Darstellungsformen. Information und Meinungsdarstellung/Kommentierung sollen für den Leser deutlich erkennbar getrennt sein (1. Trennungsregel).

Quellen: Häufig werden Meldungen von Nachrichtenagenturen verwendet und bei Bedarf gekürzt oder um Ergebnisse eigener Recherche erweitert. Weitere Methoden sind persönliche Recherchen, Telefonrecherche, Archivrecherche und Recherche im Internet.

In der Praxis werden oft auch Presseerklärungen (auch: „Originaltexte“) von Unternehmen und Institutionen unverändert übernommen. Damit wächst der Einfluss der Public Relations auf den Journalismus.

Grundsätzlich muss laut Presserecht der redaktionelle Teil eines Mediums unabhängig vom Anzeigenteil (Werbung) erstellt werden (2. Trennungsregel).

Kategorisierungsversuche

Nach den journalistischen Handlungsrollen unterscheiden die Kommunikationswissenschaftler Ulrich Saxer und Siegfried Weischenberg zwischen

Diese journalistischen Rollenbilder sind jedoch nie in idealtypischer Ausprägung anzutreffen.

Eine weitere Einteilung orientiert sich an den Berichterstattungsfeldern (Fachjournalismus) und Ressorts. Beispiele: Kulturjournalismus, Wirtschaftsjournalismus, Wissenschaftsjournalismus, Technikjournalismus.

Medienrecht und Medienethik

Medienrecht: die Pressefreiheit im Grundgesetz und in den Landespressegesetzen der jeweiligen Bundesländern sind die rechtliche Grundlage der journalistischen Tätigkeit. Für den Rundfunk gibt es den Rundfunkstaatsvertrag, für die Online-Medien das Telemediengesetz. Daneben muss der Journalist in seiner täglichen Arbeit etwa Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte beachten. Verletzt eine Veröffentlichung diesen Rahmen, kann auf Schadenersatz und Unterlassung geklagt werden. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Gegendarstellung. Medien sind zur Angabe verantwortlicher Personen im Impressum verpflichtet.

Medienethik: selbstverpflichtende Kontrollinstanzen sind darüber hinaus der Deutsche, Österreichische und Schweizer Presserat. Sie überprüfen die Einhaltung der selbstgeschaffenen journalistischen Kodizes und rügen - ohne rechtliche Konsequenzen - Verstöße.

Die Kodizes: Pressekodex, Ehrenkodex für die österreichische Presse, Erklärung der Pflichten und Rechte.

Siehe auch

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Literatur

Weblinks


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