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Das Lichtbild ist die älteste Bezeichnung für eine Fotografie. Zur Zeit der Erfindung der fotografischen Verfahren um 1839 wurden die fotografischen Bildnisse in Deutschland als Lichtbilder bezeichnet; die Bezeichnung Photographie etablierte sich erst später auf Vorschlag des Astronomen John Herschel.

Im allgemeineren Sinn ist damit jedes durch Fotografie entstandene Bild gemeint, im engeren Sinne ein Passbild. Im Sinne des Urheberrechts ist das Lichtbild vom Lichtbildwerk zu unterscheiden.

Siehe auch

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