Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

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Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) dient dem Schutz von Marken. Zusammen mit dem Geschmacksmustergesetz, dem Gebrauchsmustergesetz und dem Patentgesetz werden die Nebenerzeugnisse und Kennzeichen von Firmen im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutz geschützt.

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Schutz von Marken
und sonstigen Kennzeichen
Kurztitel: Markengesetz
Abkürzung: MarkenG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
FNA: 423-5-2
Datum des Gesetzes: 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 156;
1996 I S. 682)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1995
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 7. Juli 2008
(BGBl. I S. 1191, 1196)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2008
(Art. 10 G vom 7. Juli 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Inhalt

[Bearbeiten] Marke und Markenschutz

Das Markengesetz schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben (§ 1). Das Markengesetz nimmt keinen Anwendungsvorrang vor anderen Vorschriften in Anspruch (§ 2).

Als schutzfähige Marke nach § 3 gelten Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung und andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen. Nicht ausreichend sind aber Zeichen, die in oder aus einer Form bestehen, die wegen der Art der Ware selbst bedingt ist, die zur Erreichung der technischen Wirkung erforderlich ist oder der Ware den wesentlichen Wert verleiht. Nach § 8 müssen Marken, die geschützt werden sollen, auch unterscheidbar sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten oder öffentliche Ordnung verstoßen, keine Hoheitszeichen (Wappen, Fahnen, Siegel etc.) von Staaten oder Kommunalverbänden tragen, keine Täuschungen des Publikums enthalten oder allgemein übliche Sprachwendungen o.ä. verwenden.

Der Markenschutz selbst bedarf entweder der Eintragung des Zeichens ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes oder der Benutzung des Zeichens im gewerblichen Verkehr, so dass die Marke innerhalb des Verkehrskreises auch Verkehrsgeltung erworben hat, oder wenn die Marke notorisch bekannt im Sinne des Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist.

Der Markenschutz kann von natürlichen und juristischen Personen wie auch von rechtsfähigen Personengesellschaften geltend gemacht werden (§ 7).

Dem Markeninhaber stehen Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche zu.

[Bearbeiten] Weitere Vorschriften

Teil 3 regelt das Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32–96), Teil 4 die Kollektivmarken (§§ 97–106), Teil 5 den Schutz von Marken nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und nach dem zugehörigen Protokoll, sog. IR-Marken, die bei der WIPO in Genf registriert werden, sowie Gemeinschaftsmarken (§§ 107–125i), die man beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante anmelden kann. Teil 6 bestimmt die Vorschriften für geografische Herkunftsangaben (§§ 126–139). Das Verfahren in Kennzeichenstreitsachen (§§ 140–142) ist in Teil 7 geregelt. Straf-, Bußgeld-, und Beschlagnahmevorschriften regelt Teil 8 (das Nebenstrafrecht ist in den §§ 143–144 geregelt) in §§ 143–151. Übergangsvorschriften finden sich in Teil 9 (§§ 152–165).

[Bearbeiten] Literatur

  • Andreas Heinemann (Hrsg.): Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht. Loseblattsammlung, München: C.H. Beck 2008, ISBN 978-3-406-45350-2.
  • Reinhard Ingerl, Christian Rohnke: Markengesetz. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2003, ISBN 3-406-50172-9.
  • Helmut Köhler (Hrsg.): Wettbewerbsrecht und Kartellrecht. München: C.H. Beck 2008, ISBN 978-3-406-57635-5.
  • Florian Mächtel, Ralf Uhrich, Achim Förster (Hrsg.): Geistiges Eigentum. Vorschriftensammlung zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Tübingen: Mohr Siebeck 2008, ISBN 978-3-16-149801-5 (Inhaltsverzeichnis).
  • Paul Ströbele, Franz Hacker, Irmgard Kirschneck: Markengesetz. Kommentar. 8. Auflage. Carl Heymanns, Köln, Berlin, München 2006, ISBN 978-3-452-25558-7.

[Bearbeiten] Weblinks

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