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gulli:lexikon » No-CD-Crack
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Ein No-CD-Crack oder No-DVD-Crack ist ein unautorisierter Softwarecrack, welcher die Kopierschutzprüfung für optische Speichermedien abschaltet. Diese Cracks sind fast immer auf die spezielle Programmversion und Sprache zugeschnitten und funktionieren nicht mit anderen Versionen oder anderssprachigen Ausgaben der Software. Wie das Präfix No-CD schon sagt, wird dabei meistens nicht nur die Kopierschutzabfrage ausgeschaltet, sondern jeder Zugriff auf die CD unterbunden. Bei manchen Programmen kommt es dadurch auch zu Einschränkungen, weil optionale Daten nicht geladen werden können, bei Spielen z. B. kann die Sprachausgabe oder die Hintergrundmusik fehlen. Es können auch Grafikfehler oder Instandhaltungsprobleme auftauchen. In der Praxis handelt es sich bei einem No-CD-Crack meistens um eine ausführbare Datei, die an Stelle der Originaldatei kopiert wird und das Programm startet. Diese Dateien gleichen dem Original vollständig, es fehlt nur die Prüfungsabfrage beim Start des Programms.
EinsatzgründeFür legale Besitzer der gecrackten Software steckt oft einer der folgenden Gründe hinter der Benutzung dieser Cracks: Verlängerung der Lebensdauer optischer LaufwerkeKopierschutzprüfungen verursachen oft laute und ungewohnte Arbeitsgeräusche des optischen Laufwerks. Folglich wird argumentiert, dass diese dem Laufwerk schaden und der Crack die Lebensdauer des Laufwerks erhöht. ZeitersparnisDas Wechseln von CDs oder DVDs zum Starten anderer Programme wird unnötig. Der Besitzer spart Zeit. Außerdem werden die Ladezeiten durch No-CD-Cracks wegen der langen Zugriffszeit von optischen Laufwerken teilweise erheblich verkürzt. InkompatibilitätenIn einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Kopierschutz sich nicht mit der Hardware oder anderer Software des Besitzers verträgt. Den Hersteller des Programms oder des Kopierschutzes zu erreichen, kann Tage dauern und der Kontakt sogar kostenpflichtig sein, aufgrund der Vielfalt an Software- und Hardwarekonfiguration kann dieser auch oft nicht weiterhelfen. Einen Crack herunterzuladen und zu installieren, dauert jedoch nur wenige Minuten und ist überdies meist kostenlos. Unter Umständen bringt auch erst der Wechsel (Upgrade) zu einem moderneren Betriebssystem eine Inkompatibilität mit sich: So beendet sich das ursprünglich für Windows 95, Windows 98 und Windows NT entwickelte Spiel Heavy Metal FAKK2 unter dem Betriebssystem-Nachfolger Windows XP beim Starten nur mit einer obskuren Fehlermeldung, aufgrund der Art und Weise wie es den Hardwarezugriff zum Überprüfen des Kopierschutzes durchführt. Da der letzte Patch keine Abhilfe schafft und der Hersteller den Support lange eingestellt hat, ist ein No-CD-Crack in diesem Fall die einzige Möglichkeit, das Spiel unter Windows XP zu starten. Illegale VervielfältigungNo-CD-Cracks werden aber auch genutzt, um illegale Kopien der Software zu verbreiten, so wird die CD einfach ohne Kopierschutz kopiert oder eine Datensicherung des installierten Spiels wird weiter verteilt. Häufiger sind inzwischen aber Systeme im Einsatz, die mit speziellen Kopien der CD oder DVD arbeiten und ein optisches Laufwerk simulieren, dadurch wird ein normaler Datenträger mit funktionierendem Kopierschutz vorgetäuscht und speziell auf die Software zugeschnittene Cracks sind unnötig. InstallationsmethodenEs gibt Cracks, die mit einem Installationsprogramm zu installieren sind und Cracks, die in das zu crackende Programm eingefügt werden muss, wobei es bei letzterer Methode vorkommen kann, dass es sich beim vermeintlichen Crack um einen schädlichen Virus, Trojaner oder Dropper handelt. Jene Cracks, die eingefügt werden müssen, haben den gleichen Namen wie die ursprüngliche .exe-Datei und müssen diese ersetzen. RechtslageOb legale Besitzer einer Software einen passenden Cracks benutzen dürfen, ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zum Urheberrecht gibt. Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.<ref>Vorlage:§ UrhG (DE), § 90c UrhG (AT)</ref> Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.<ref>Vorlage:§ Abs. 5 UrhG (DE), § 90c Abs. 5 UrhG (AT)</ref> Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.<ref>Vorlage:§ Abs. 5 UrhG (DE), § 40e UrhG (AT)</ref> Einzelnachweise<references/>en:No-CD crack nl:NO-CD crack Dieser Artikel basiert auf dem Artikel No-CD-Crack aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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