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gulli:lexikon » Prohibition
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}} Prohibition (lat. prohibere = verhindern) bezeichnet das Verbot bestimmter Drogen. In allen islamischen Gottesstaaten ist der Handel oder Konsum von Alkohol verboten. Als Alkoholprohibition wird auch die Zeit bezeichnet, während der in Finnland und in den USA (1919–1932) der Handel von Alkohol verboten war. Seit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, das die Vereinten Nationen 1961 unterzeichneten, unterliegen viele beliebte Drogen und bestimmte exotische Drogen der fast weltweiten Prohibition. Ausgenommen sind u. a. Alkohol, Nikotin und Koffein, die den Volksdrogen zugerechnet werden.
AbsichtenInsbesondere die Alkoholprohibition wird mit folgenden Hoffnungen begründet:
AuswirkungenMarktgeschehenMarkteintritt und MarktaustrittDas Verbot ist ein erheblicher Eingriff in das Marktgeschehen. Durch ein Verbot bzw. die Einschränkung und Kontrolle der bisherigen Angebotsstruktur werden Marktschranken errichtet. Bisherigen Produzenten, Händlern und Lageristen werden bestehende Lizenzen entzogen oder stark beschnitten, bzw. Lizenzen müssen nunmehr erworben werden. Je nach Verbotsgrad führt dieses zur Schrumpfung oder zum völligen Zusammenbruch des legalen Marktes. Das Verbot wirkt also wie eine Marktzutrittsschranke. Bleiben legale Marktsegmente bestehen, kann dieses bereits zu legalen Oligopolen und Monopolen auf der Angebotsseite führen. Es kommt zu Preissteigerungen, da das reduzierte Angebot oder die reduzierte Anbieterzahl die Preise treiben. Bestehende Verelendungstendenzen der Verbraucher werden verstärkt, sofern diese auf Grund ihrer Abhängigkeit - als im Prinzip Süchtige - den Markt nicht verlassen. Ihre Sucht funktioniert als Marktaustrittsschranke, welche das Niveau der Nachfrage stabilisiert. VerbrechenEs kommt zur Bildung eines Schwarzmarktes für diese Produkte, solange eine Nachfrage nach den verbotene Konsumgütern besteht. Selbst wenn die Nachfrage nominal sinkt, werden nunmehr Anbieter auftreten, die entweder bereit sind ihre legalen Geschäfte illegal weiterzuführen oder die Extrarendite des Risikoaufschlages neue Anbieter in den Markt lockt. D. h. bisher legale Anbieter agieren illegal, bzw. renditeorientierte mit illegalen Geschäften vertraute Personen treten in den Schwarzmarkt ein. Wegen der Strafverfolgung wird die Ware auf Grund kartellartiger Handelsstrukturen mit einem hohen Risikoaufschlag auf den eigentlichen Beschaffungspreis verkauft. Es kommt zu zahlreichen organisatorischen Anpassungen. Um Grenzkontrollen zu überwinden kommt es zu professionellem Schmuggel; Produktionsstufen werden ins Inland verlagert, um die Grenzkontrollen zu vermeiden. Da der Schwarzmarkt keinerlei Kartellaufsicht unterliegt, kommt es zu horizontalen und vertikalen Oligopolen oder Monopolen, die vom Organisierten Verbrechen kontrolliert werden, die in diese Märkte eindringen oder diese von Anfang an organisiert haben. Diese Strukturen werden in der Regel mit kriminellen Mitteln unter Anwendung körperlicher Gewalt etabliert und ausgebaut. Letztlich dringen diese kriminellen Strukturen in sämtliche vertikalen und horizontalen Produktionszusammenhänge ein; selbst viele Kleinbauern in den klassischen Drogenanbaugebieten stehen unter ihrer Kontrolle und agieren nicht mehr als selbstbestimmte Martkteilnehmer. NachfrageDurch den Verfolgungsdruck kommt es zur Verlagerung des Konsums ins Private. In den USA z. B. Speakeasy genannte, illegale Kneipen, bei denen nur Mitglieder Zutritt hatten. Damit entzieht sich der Konsum staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle. Eine Folge ist eine Erhöhung der Armutsgefahr durch Abhängigkeit und eine steigende Anzahl von Eigentumsdelikten durch Beschaffungskriminalität. Die Verelendung der Betroffenen durch die hohen Kosten zur Beschaffung des Suchtstoffes nimmt zu. Folgendes kann bei der Entwicklung der Nachfrage dabei beobachtet werden:
Sterblichkeitsrate und LebensqualitätDas Dosierungsrisiko nimmt zu. Die Alkoholprohibition führte zu einem vermehrten Angebot von harten Spirituosen anstelle von Bier oder Wein. Bei der Hanfprohibition kam es zu einer Ausweitung der Züchtungen hinsichtlich Wirkstoffgehalt. Viele Fixer setzen sich nur deshalb den sogenannten Goldenen Schuss, da die Reinheit der verkauften Droge derartig schwanken kann, dass es zu einer unbeabsichtigten Überdosis beim Drogenkonsum kommt, die tödlich enden kann. Die Lebensmittelsicherheit nimmt ab, da ohne eine Lebensmittelrechtliche Kontrolle, medizinische Kontrolle, Arzneimittelzulassung, etc. die Möglichkeit der Manipulation erleichtert wird, z. B. durch Verunreinigungen sowie völliger Ersatz bzw. teilweise Beimischungen etwa in äußerer Erscheinung oder auch Wirkung ähnlicher Substanzen (siehe Drugchecking). Entweder sind diese Fremdstoffe unabsichtlich beigemengt, z. B. durch Anteile von giftigem Methanol in hochprozentigen Alkohol-Bränden bei fehlerhafter unfachmännischer Destillation oder absichtlich durch Beimengungen von Streckmitteln zur Vermehrung von Masse und Volumen oder z. B. Strychnin zur subjektiven Verstärkung der Heroin-Wirkung, sodass der tatsächliche Wirkstoffgehalt durch Strecken geringer gehalten und der Profit maximiert werden kann. Zudem ist eine Verschmutzung vor allem im mikrobiellen Bereich durch unhygienische Herstellung, Transport- und Abgabeformen häufig. Bei steigendem Verfolgungsdruck erhöht sich das gesundheitliche Risiko bei der reinen Konsumhandlung, angefangen bei fehlenden Gesundheitskontrollen von illegalen Gastronomiebetrieben und deren Personal bis hin zur mehrfachen Verwendung von verschmutzten Konsumwerkzeugen unter unhygienischen Bedingungen. Die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an Gelbsucht und ähnlichen Krankheiten etwa ist deutlich erhöht. In den USA stieg der Verkauf von unsauber destilliertem giftigem Alkohol von 1 % auf 4 %. In Indien sterben oder erblinden noch heute hunderte von Personen durch Konsum illegal hergestellten Alkohols. Prohibitionsgesetze
Die Alkoholprohibition in den USA
AnfängeEs gibt kein eindeutiges Datum für den Beginn der Alkoholprohibition. Während des Ersten Weltkrieges hatten bereits einige Einzelstaaten in den USA Alkoholverbote erlassen, die sog. ‚trockenen Staaten’. Dann gab es zunächst 1917 ein Verbot für die Dauer des Krieges, das aber 1919 auf das gesamte Land erweitert und für viele Gebiete damit beibehalten wurde. Offizieller Beginn der Prohibition ist der 16. Januar 1920, als um Mitternacht der 18. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft trat, der Herstellung, Verkauf und Transport berauschender Getränke grundsätzlich verbot. Schon zuvor hatte es lange gesellschaftliche Kämpfe um das Alkoholverbot gegeben. Seit 1869 gab es eine Prohibitionspartei. Sehr aktiv war auch der ‚Christliche Frauenbund für Abstinenz’ (Women’s Christian Temperance Union) und dann schließlich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert die Anti-Saloon-League, also etwa der ‚Kampfbund gegen die Kneipen’. Die Anti-Saloon-League wurde 1893 in Oberlin (Ohio) gegründet. Auf bestimmten amerikanischen Landkarten erschienen die sogenannte ‚trockengelegten Zonen’ – zunächst vor allem auf dem Land. Der erhöhte Lebensmittelbedarf während des Krieges hat dann der Anti-Alkohol-Bewegung zusätzliche Begründung verliehen und die Politiker unter Druck gesetzt. Das sog. „Volstead-Gesetz“ definierte als alkoholische Getränke alles mit über 0,5 % Alkoholgehalt. Präsident Wilson legte gegen diese Bestimmung zunächst sein Veto ein, aber der Druck der öffentlichen Meinung war so stark, dass sich sowohl im Repräsentantenhaus wie im Senat eine Zweidrittelmehrheit fand, die das Veto des Präsidenten unwirksam machte. Als Gegenbewegung formierte sich die „Anti-Temperance-Societies“, die beispielsweise unter den Baptisten eine starke Fraktion hatten. Sie hielten den Alkohol weiterhin für eine Gabe Gottes.<ref>Raeithel, Gert: Geschichte der nordamerikanischen Kultur. 1600 bis 2002. Bd. 2. Frankfurt am Main 4. Auflage 2003, S. 77.</ref> Einführung und FrauenwahlrechtDie Einführung der Prohibition gegen den Alkohol verlief parallel zur Einführung des Frauenwahlrechts. Um 1900 hatten erst elf Staaten den Frauen das Wahlrecht eingeräumt. Am 28. August 1920, also fast zeitgleich mit dem Beginn der landesweiten Prohibition, wurde das Frauenwahlrecht in die Verfassung aufgenommen. Sigmund Freud schrieb in diesem Zusammenhang 1927 über „Die Zukunft einer Illusion“: Bild:Antisuffragists.jpg Schaufenster der amerikanischen Antisuffragisten-Organisation {{#if: ||}} Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Prohibition aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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