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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-Szene

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Das Pseudonym (Vorlage:ELSneu – wörtlich „fälschlich so genannt“ von τὸ ψεύδος, pseúdos – die Lüge und ὄνομα, ónoma – der Name) ist ein fingierter Name, den besonders Künstler und Schriftsteller aus unterschiedlichen Gründen verwenden.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung

Einige Personen arbeiteten zeitlebens unter einem Pseudonym (z. B. Friedrich Freiherr von Hardenberg → Novalis, Marguerite de Crayencour → Marguerite Yourcenar). Andere ändern nur für bestimmte Lebens- oder Schaffensperioden oder für besondere Werke ihren Namen (z. B. Jasmin Wagner → Blümchen, Agatha Christie → Mary Westmacott, Stephen King → Richard Bachman, Paul Dessau → Henry Herblay).

Bei der Wahl eines Pseudonyms spielen zahlreiche Gründe mit:

  • Furcht vor Verfolgung oder Skandalen
  • Wunsch nach Individualität und Originalität
  • Spaß am Verwirrspiel (siehe z. B. Luther Blissett)
  • Allerweltsnamen gestalten sich gern klangvoller (Gustav Meyer → Gustav Meyrink)
  • Schwierige, ungewöhnliche oder fremdsprachige Namen werden oft vereinfacht (Nikolaus Günther Nakszynski → Klaus Kinski)
  • Lange Namen werden verkürzt (Udo Jürgens oder Peter Alexander)
  • Nicht aufgrund eines schon bekannten Namens erfolgreich zu werden (Michael Douglas → Michael Keaton, Nicholas Kim Coppola → Nicolas Cage, Diane Hall → Diane Keaton)
  • Umgekehrt: Der Name eines Prominenten wird zu Werbezwecken kopiert (Mary Carey)
  • Im 19. und frühen 20. Jahrhundert schrieben Frauen oft unter männlichem Namen, um ihre Manuskripte bei Verlegern unterzubringen (Charlotte Brontë → Currer Bell, Amantine-Aurore-Lucile Dupin de Francueil → George Sand, Mary Ann Evans → George Eliot, Sophie Andresen → S. Wörishöffer)
  • Ein sogenannter spiritueller Name unterstreicht die nicht-weltliche Seite von Nonnen (z. B. „Schwester Claudia“), teils auch bei Yogalehrern.
  • Oftmals ist es auch Überbleibsel eines Schulspitznamens, also durch Gewohnheit (z. B. Max Stirner)

Verwendung im Internet

Nickname oder nur „Nick“ steht im Internet oft für Pseudonym.

Regelung in Deutschland

Um die in Artikel 5 GG garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten, heißt es in den anzuwendenden Gesetzen:

Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Mediendiensten<ref>Mediendienste-Staatsvertrag §18 (6) [1]</ref>/ Telediensten<ref>Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (Teledienstedatenschutzgesetz – TDDSG) §4 (6) [2]</ref> und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Wegen der unterschiedlichen Auffassung bzw. unklaren Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten enthalten die Gesetze (an unterschiedlichen Stellen) einen wortgleichen Passus.

Ähnliche Pseudonyme

Viele Pseudonyme sind reine Phantasiegebilde. Manchmal wird aus den Buchstaben des richtigen Namens ein Anagramm gebildet (z. B. François Rabelais → Alcofrybas Nasier, Paul Celan → Paul Ancel). Ähnliche Formen sind das Ananym, das den wirklichen Name rückwärts gelesen wiedergibt (z. B. Kurt W. Marek alias C. W. Ceram) und das Kryptonym, das nur einzelne Buchstaben enthält (z. B. Horst Bosetzky → -ky) oder auch die Buchstaben des Namens im Text nach einem bestimmten Muster verteilt.

Gelegentlich verbergen sich Frauen hinter Männernamen mit einem Pseudoandronym (z. B. Karen Blixen → Isak Dinesen) oder Männer hinter Frauennamen mit einem Pseudogynonym (z. B. Prosper Mérimée → Clara Gazul).

Eine weitere Erscheinung ist das Traduktionym, die Übersetzung des wirklichen Namens in eine andere Sprache (z. B. lateinisch: Georg Bauer → Georgius Agricola, Gerhard Kremer → Gerhard Mercator; französisch: Ton Koopman → Antoine Marchand, oder griechisch: Philipp Schwarzerdt → Philipp Melanchthon). Im Mittelalter und der frühen Neuzeit war dies gebräuchlich, da besonders in akademischen Kreisen und auch in der Politik Latein zur Verständigung gebraucht wurde.

Vor allem im 15. und 16. Jahrhundert wurde das Geonym häufig verwendet, das den Namen des Geburtsortes als Pseudonym wählt (z. B. Leonardo da Vinci, Heinrich Hoffmann von Fallersleben). Moderne Träger eines Geonyms sind e. o. plauen, der aus dem sächsischen Ort Deutschbaselitz (bei Kamenz) gebürtige, unter dem Pseudonym Georg Baselitz bekannte Maler Hans-Georg Kern, Jürgen von der Lippe (Hans-Jürgen Dohrenkamp aus Bad Salzuflen im Kreis Lippe) sowie der österreichische Sänger Hubert Achleitner, der sich nach seinem Geburtsort (Bad) Goisern Hubert von Goisern nannte – eine Ausdrucksweise, die in süddeutschen Mundarten durchaus üblich ist.

Seltener wird das Aristonym ausgesucht, das seinen Träger mit einem Adelstitel aufwerten soll, häufig auch ironisch verwendet (z. B. Jürgen von der Lippe, Rosa von Praunheim, Hella von Sinnen). Ein dem Aristonym ähnlicher Fall sind scheinbare bzw. unechte akademische Titel (z. B. Dr. Seuss oder Dr. Kurt Ostbahn). Ebenso selten ist das Hagionym, das den Namen eines Heiligen enthält (z. B. Halldor Kiljan Laxness).

Darüber hinaus gibt es noch das Allonym, das den Namen einer bekannten Persönlichkeit vorgibt (z. B. bei Pablo Neruda, der sich nach Jan Neruda benannte und Cristiano Ronaldo, der nach Ronald Reagan benannt wurde) und das Phraseonym, das den Namen in Form einer Redewendung wiedergibt (z. B. Farin Urlaub).

Eine im Bereich der Unterhaltungsindustrie häufig anzutreffende Sonderform ist das Sammelpseudonym oder Verlagspseudonym: Der fingierte Name wird in diesem Falle nicht einer bestimmten real existierenden Person zugeordnet, sondern von einem Unternehmen zur einheitlichen Publikation von Werken genutzt, die in Wahrheit von verschiedenen Urhebern stammen. Gängige Praxis ist dieses Vorgehen bei Verlagen, die Trivialliteratur in Heftform herausgeben. Auch Tonträgerkonzerne bedienten sich schon früh eines ähnlichen Konzepts: Ein bekanntes Beispiel ist die Interpretenangabe Orchester Eric Harden, die seit den späten 1920er Jahren auf zahllosen Platten deutscher Labels verwendet wurde – Eric Harden war keine existierende Person, sondern konnte für jedes beliebige Studioorchester stehen, das gerade für die benötigten Aufnahmen zur Verfügung stand. Viele Plattenkonzerne besaßen weitere Sammelpseudonyme ähnlicher Art; das Label Odeon vermarktete etwa jahrelang Schlageraufnahmen verschiedener Sänger unter dem Namen Fred Lustig. Ein jüngeres Verwendungsbeispiel ist Bert Brac, ein Sammelpseudonym für Begleitmusik-Komponisten des Hörspiellabels Europa. Ein Beispiel mit enormen Einfluss aus der Wissenschaft ist Nicolas Bourbaki.

Eine andere Form von alternativen Namen sind die Spitznamen und Benutzernamen – im Zuge der Verbreitung von Computern und des Internets inzwischen für viele unerlässlich. So bedarf es ihrer z. B. bei der Rechtevergabe bei Betriebssystemen oder für die Nutzung von Internetnutzungsmöglichkeiten wie E-Mail oder Foren. Hierbei ist eine Pseudonymisierung nicht zwingend, außer vielleicht bei starker Begrenzung der Namenslänge, aber in einigen Fällen durchaus empfehlenswert.

Ein mit der Verfilmung seines Werkes stark unzufriedener Drehbuchautor erhält üblicherweise das Pseudonym Alan Smithee.

Rechtliche Situation

Pseudonyme sind heute namensrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrecht hat ein Künstler das Recht, festzulegen, unter welchem Namen (Pseudonym) er genannt werden will. Die Dauer des Urheberrechts hängt dann davon ab, ob die betreffende Person bekannt ist oder nicht. Für die Wahl des Namens gibt es aber gewisse Einschränkungen durch Persönlichkeitsrechte anderer. Im europäischen Reisepass und Ausweisdokumenten vieler Länder kann der Künstlername (auch Ordensnamen) eingetragen werden.

Voraussetzungen in Deutschland

Bis zum 31. Oktober 2007 konnte ein Pseudonym in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden; zuständig waren dafür in der Regel die Meldeämter. Ab dem 1. November 2007 wurde dies abgeschafft. Unabhängig davon hat die Eintragung des Pseudonyms oder Künstlernamens in den Personalausweis keinerlei Rechtswirkung.

Zulässig ist auch eine rechtsverbindliche Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.

Der Schutz des Pseudonyms gem. Vorlage:§ BGB bleibt davon unberührt. Bei Klagen kann der Künstlername zur Parteienbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke/Bulling, UhrR § 10 Rn. 52). Eintragungen im Grundbuch können unter einem Künstlernamen bei Grundstückskäufen nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht erfolgen, zulässig ist aber die Eintragung des im Personalausweis registrierten Künstlernamens neben dem Familiennamen (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230).

Literatur (Auswahl)

  • Manfred Barthel: Lexikon der Pseudonyme. Econ, Düsseldorf/ Wien 1986.
  • Gerhard Dünnhaupt: Chronogramme und Kryptonyme: Geheime Schlüssel zur Datierung und Autorschaft der Werke des Polyhistors Johannes Praetorius. In: Philobiblon. 21 (1977), 130–135
  • Wilfrid Eymer: Eymers Pseudonymen-Lexikon. Realnamen und Pseudonyme in der deutschen Literatur. Kirschbaum, Bonn 1997. ISBN 3-7812-1399-4
  • Schöner/Stöber: Grundbuchrecht. 13. Auflage. Rdn. 230.
  • Jörg Weigand: Pseudonyme. Ein Lexikon. Nomos, Baden-Baden 1994.
  • Emil Weller: Lexicon Pseudonymorum. Wörterbuch der Pseudonymen aller Zeiten und Völker oder Verzeichnis jener Autoren, die sich falscher Namen bedienen. Olms, Hildesheim 1963. (Reprographischer Nachdruck der Ausgabe Regensburg ²1886; 1. Aufl. 1856)

Siehe auch

Fußnoten

<references />

Weblinks

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desc none</imagemap> Wiktionary: Pseudonym – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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Image:Wiktfavicon en.svg|16px|Wiktionary default wikt:

desc none</imagemap> Wiktionary: Künstlername – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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