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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden.
Rechtslage in DeutschlandRaubRaub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Tat ist in Vorlage:§ des deutschen Strafgesetzbuches normiert. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt. Zusammengesetzt bedeutet dabei nicht nur das kumulative Vorliegen der jeweiligen Merkmale, sondern auch deren Verknüpfung mittels Finalzusammenhangs im Vorstellungsbild des Täters. Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Der Täter, der eine solche Tat begeht, wird als Räuber bezeichnet. Schwerer RaubQualifiziert wird der Raub, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder wenn er es einsetzt (Vorlage:§ StGB). Des Weiteren ist auch der Raub unter Zuhilfenahme eines Mittels in diesem Strafrahmen erfasst, das den Widerstand einer anderen Person brechen soll. Dies kann auch eine Scheinwaffe sein, also ein Gegenstand, der lediglich bedrohlich aussieht, zum Beispiel eine Spielzeugpistole, wenn nicht zu erkennen ist, dass es sich um eine solche handelt. Nicht erfasst werden Gegenstände, die zur Bedrohung benutzt werden, ohne dass sie überhaupt gefährlich wirken, so zum Beispiel der Lippenpflegestift, der dem Opfer in den Rücken gedrückt wird, mit der Aussage, es handle sich hierbei um den Lauf einer Pistole. Der Strafrahmen beim qualifizierten Raub beträgt fünf bis fünfzehn Jahre. Raub mit TodesfolgeVerursacht der Täter durch Leichtfertigkeit oder Vorsatz den Tod des Opfers, so ist der untere Strafrahmen zehn Jahre, es kann die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Leichtfertigkeit ist als eine Form der besonders schweren Fahrlässigkeit zu verstehen. Andere DelikteWird der Tod vorsätzlich herbeigeführt, so ist die Strafe aus Vorlage:§ StGB (Mord aus Habgier) zu entnehmen (lebenslang). Umstritten ist, ob die Todesfolge auch zwischen Vollendung und Beendigung der Tat herbeigeführt werden kann. Als raubähnliche Delikte gelten
Rechtslage in ÖsterreichRaubIn Österreich ist das Strafdelikt des Raubes im § 142 StGB geregelt. Sein erster Absatz lautet
Das Strafgesetzbuch normiert als Tathandlung die Wegnahme oder Abnötigung einer fremden beweglichen Sache unter Zuhilfenahme von Gewalt oder deren Androhung. Der Täter muss mit doppelten Vorsatz handeln. Der Vorsatz muss sich sowohl auf das Wegnehmen oder Abnötigen, als auch auf die Bereicherung erstrecken. Ist die Tathandlung zwar erfüllt, aber gerechtfertigt, zum Beispiel durch Notwehr, so wird der Tatbestand des Raubes nicht erfüllt. Minderschwerer RaubAls Minderschweren Raub bezeichnet man einen Raub, der ohne erhebliche Gewaltanwendung begangen wird, nur eine Sache geringen Wertes betrifft und nur unbedeutende Folgen nach sich zieht. Es darf sich gleichfalls um keinen schweren Raub nach § 143 handeln. Die privilegierte Form des Raubes ist nach § 142 Abs. 2 StGB mit nur sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Schwerer RaubIm § 143 StGB ist die straferhöhende Qualifikation des Raubes geregelt. Die Strafdrohung erhöht sich auf fünf bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Raub
Die gleiche Straferhöhung tritt ebenfalls ein, wenn die Gewaltanwendung bei dem Raub schwere Körperverletzungen zur Folge hat. Die Strafandrohung erhöht sich auf 10 bis 20 Jahre Freiheitsentzug, wenn ein Opfer des Raubes als Folge Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen erleidet und auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn der Raub den Tod eines Menschen zur Folge hat. Rechtslage in der SchweizDas Schweizer Strafrecht regelt den Straftatbestand des Raubes im Art. 140 StGB wie folgt:
Ebenfalls als Raub wird ein Diebstahl behandelt, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und Nötigungshandlungen begeht, um die gestohlene Sache zu behalten. Höhere Strafrahmen sind für die Begehung des Raubes vorgesehen, wenn Schusswaffen oder andere gefährliche Waffen bei der Tat mitgeführt werden oder bei der Tat das Opfer in Lebensgefahr gebracht, schwere Körperverletzungen zufügt oder es grausam behandelt wird. HistorischesDer erste Raubüberfall, bei dem ein Auto zur Flucht benutzt wurde, fand am 27. Oktober 1901 in Paris statt. Siehe auchLiteratur
Weblinks<imagemap>
Image:Wiktfavicon en.svg|16px|Wiktionary default wikt: desc none</imagemap> Wiktionary: Raub – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
cy:Ysbeiliad da:Ran (kriminalitet) en:Robbery he:שוד id:Perampokan is:Rán (glæpur) ja:強盗 ko:강도 lt:Plėšimas no:Ran (kriminalitet) pl:RozbĂłj ru:Разбой sl:Rop (kriminal) sv:RĂĄn (brott) vi:Cướp zh:抢劫 Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Raub aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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