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gulli:lexikon » Rechtsnachfolge
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Es gibt zwei unterschiedliche Ausprägungen der Rechtsnachfolge:
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Image:Wiktfavicon en.svg|16px|Wiktionary default wikt: desc none</imagemap> Wiktionary: Singularsukzession – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und GrammatikDieser Artikel basiert auf dem Artikel Rechtsnachfolge aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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