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gulli:lexikon » Software
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Software [ˈsɒftweə(ɹ)] bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers bzw. eines technischen Gegenstandes. Dies umfasst vor allem Computerprogramme sowie die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten. Software wird in der Regel in Gegensatz zu Hardware gesetzt, welche den physischen Träger bezeichnet, auf dem die Software existiert und funktioniert und allein mit Hilfe dessen sie ihre Funktion erfüllen kann. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von John W. Tukey benutzt. Umgangssprachlich wird „Software“ oft auch ausschließlich für „aktive“ Daten, also ausführbare Computerprogramme gebraucht. Andererseits wird manchmal auch jede Art von digitalen Daten als Software bezeichnet, also auch z. B. Musikdaten auf einer CD.
Arten von SoftwareSoftware lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Sie kann nach der Funktion unterteilt werden in:
Software nach der Art der Einbettung:
Einstufung nach Nutzungsrecht (Lizenz):
Nach Quellcode-Veränderbarkeit: Nach Verfügbarkeit: Andere:
Erstellung von SoftwareDie Entwicklung von Software ist ein komplexer Vorgang. Dieser wird durch die Softwaretechnik, einem Teilgebiet der Informatik, systematisiert. Hier wird die Erstellung der Software schrittweise in einem Prozess von der Analyse über die Softwaremodellierung bis hin zum Testen als wiederholbarer Prozess beschrieben. Wesen und Eigenschaften von SoftwareBild:Packagedsoftwareatretail.jpg Software im Kaufhaus Software ist vergegenständlichte, im Voraus geleistete geistige Arbeit:
Weitere Eigenschaften von Software sind:
Juristische DefinitionIn der Rechtsprechung wird zwischen Individualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachenkauf. Siehe auch: Seriennummer, Spyware, Langzeitarchivierung, Gebraucht-Software LizenzmodelleDie Verbreitung und Nutzung von Software unterliegt dem Urheberrecht. Es gibt in diesem Zusammenhang mehrere typische Überlassungsmodelle:
Software, die nicht zur letzten Gruppe zählt, wird proprietär genannt. Zwischen den oben genannten Hauptformen der Softwareverbreitung gibt es zahlreiche Zwischen- und Mischstufen. Siehe auch: Lizenzen der freien Software, Lizenzmanagement Software in der BetriebswirtschaftIn der Betriebswirtschaft spricht man von Standardsoftware, wenn für die Abwicklung der Geschäftsprozesse eine bei einem Fremdhersteller gekaufte, anpassungsfähige Software benutzt wird. Vorteile der Benutzung von Standardsoftware sind die wesentlich geringeren Kosten. Es ist keine eigene Projektierungs- und Datenverarbeitungs-Abteilung notwendig. Nachteile sind die geringere Flexibilität der Software, die zu Anpassungsschwierigkeiten führen kann und die Abhängigkeit vom Fremdhersteller, bei dessen Insolvenz meist der Garantieanspruch verfällt. Entwickeln Firmen ihre Software selbst, geschieht dies meist mit Werkzeugen wie ARIS, einem Architekturmodell, das die komplexen Vorgänge in einem Unternehmen abbilden kann. Selbst entwickelte Software muss sorgfältig geplant, aber auch zügig realisiert werden. Jede Standardsoftware oder selbst entwickelte Software hat einen bestimmten Lebenszyklus, innerhalb dessen sie gewinnbringende Wirkung hat. Siehe auchLiteratur
Weblinks<imagemap>
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