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gulli:lexikon » Streitwert
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Der Streitwert ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung. Man unterscheidet zwischen dem Gebührenstreitwert, Zuständigkeitsstreitwert und Rechtsmittelstreitwert. GebührenstreitwertGrundsätzlich ist die Höhe des Streitwerts von der Bedeutung der Sache abhängig, zumeist von der Bedeutung für den Kläger. Bei einer Zahlungsklage etwa ist der Gebührenstreitwert und der Zuständigkeitsstreitwert identisch mit dem eingeklagten Geldbetrag. Wenn kein konkreter Geldbetrag eingeklagt wird, muss der Streitwert ermittelt werden. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind das Gerichtskostengesetz (GKG) für die Gerichtsgebühren und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Synonyme für Streitwert sind
Häufig sind die Werte identisch, durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen können sie im Einzelfall aber auch unterschiedlich sein. ZuständigkeitsstreitwertDer Zuständigkeitsstreitwert ist von Bedeutung, wenn die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) von der Höhe des Streitwerts abhängt (so im deutschen Zivilprozess). Das Amtsgericht ist in der Regel für Streitigkeiten bis 5.000 € zuständig (§ 23 Nr.1 GVG). Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wobei auch Ausnahmen vorgesehen sind. Gegen den gerichtlich festgesetzten Streitwertbeschluß ist die Streitwertbeschwerde zulässig. RechtsmittelstreitwertEtwas anders verhält es sich beim Rechtsmittelstreitwert. Der Rechtsmittelstreitwert kann für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Bedeutung sein. Als Rechtsmittelstreitwert bezeichnet man den Wert, der mindestens erreicht werden muss, damit ein Rechtsmittel (z.B. Berufung und Revision) zulässig ist. Bei Berufungen ist der Wert nach § 511 ZPO 600 €, allerdings kann das Erstgericht die Berufung seit 2002 auch unabhängig vom Wert zulassen. Die reine Wertrevision wurde mit der ZPO-Reform 2001 abgeschafft.
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