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gulli:lexikon » Systematische Struktur Deutsches Recht
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Dieser Beitrag unternimmt den Versuch einer systematischen Gliederung des deutschen Rechts (gegenwärtiges Recht in der Bundesrepublik Deutschland) mit dem Ziel, eine grobe Übersicht über die systematische Beziehung der verschiedenen Teilmaterien des deutschen Rechts zu geben und auf weitere Übersichtsartikel zu den jeweiligen Teilbereichen hinzuweisen. Das positive Recht lässt sich in vier Bereiche unterteilen:
Grundlegend ist demnach vor allem die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Obwohl es sich hierbei um eine zentrale Frage der systematischen Erfassung des Rechtswesens handelt, sind die Kriterien dieser Unterscheidung noch nicht unumstritten.
PrivatrechtBürgerliches RechtDas bürgerliche Recht findet sich im wesentlichen im BGB. Dem Aufbau dieses Gesetzes folgend lassen sich fünf Unterpunkte bilden: Die im Allgemeinen Teil niedergelegten Grundsätze, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Allgemeine LehrenDer Allgemeine Teil des BGB ist die sichtbarste Ausformung der sogenannten Klammertechnik - die hier normierten Regelungen sind gleichsam vor die Klammer gezogen und gelten somit als allgemeine Lehren für alle in den folgenden Büchern des BGB geregelten Rechtsbereiche.
Schuldrecht
Sachenrecht
FamilienrechtErbrecht
Handels- und GesellschaftsrechtWettbewerbs- und UrheberrechtSonstiges WirtschaftsrechtInternationales PrivatrechtArbeitsrecht
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
VerwaltungsrechtAllgemeines Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Europarecht
KirchenrechtDas von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kraft ihrer Selbstbestimmungsrechts gesetzte Recht (Kirchenrecht) ist kein staatliches Recht. Es ist, soweit die jeweilige Gemeinschaft öffentlich-rechtlich organisiert ist (sog. Körperschaftsstatus), aus staatlicher Perspektive öffentliches Recht. Auch das staatliche Recht in Bezug auf die Kirchen (Staatskirchenrecht) gehört überwiegend dem öffentlichen Recht an. Strafrecht
Prozessrecht
Siehe auchfr:Droit allemand it:Diritto tedesco ja:ドイツ法 Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Systematische Struktur Deutsches Recht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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