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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-Szene

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Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich derjenige, der sie abgibt, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Praktisch relevant ist die Unterlassungs- bzw. Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht: Der Konkurrent wird aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt. Er muss nun, um eine Klage abzuwenden, eine in der Regel strafbewehrte Erklärung abgeben, in der er sich dazu verpflichtet, den abgemahnten Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen.

Grundsätzlich ist die Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben. Der Erklärung muss nicht zwingend ein Unterlassungsanspruch zugrunde liegen. Ist das nicht der Fall, kann sie als abstraktes Schuldanerkenntnis auch eine eigenständige Verpflichtung begründen.

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