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Vorlage:Infobox Gesetz

Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten oder Vergütungsansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber durch Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste derartige Verwertungsgesellschaft ist die GEMA.

Gliederung des Gesetzes

  • Erster Abschnitt. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
  • Zweiter Abschnitt. Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
  • Dritter Abschnitt. Aufsicht über die Verwertungsgesellschaft
  • Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Siehe auch

Musikrecht Verwertungsgesellschaft

Weblinks

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