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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Vorlage:Infobox Gesetz Ein Verlagsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse zwischen einem Autor und seinem Verleger. DeutschlandDas deutsche Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (RGBl. S. 217) wurde zuletzt 2002 geändert. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Verlagsvertrag zwischen dem Autor und dem Verleger. § 1 bestimmt:
Verlagsverträge nach dem Verlagsgesetz gelten nur für den traditionellen Buchdruck, also die Herstellung körperlicher Vervielfältigungsstücke, nicht für die Online-Nutzung. Rechtsverhältnisse zwischen dem Urheber und dem Verleger werden auch im Urheberrechtsgesetz geregelt. Literatur
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