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gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wurde 1958 gegründet und verwaltet die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten an Sprachwerken auch von Funk und Fernsehen in Deutschland. Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten, die der Urheber der VG Wort per Meldekarte oder per Onlineverfahren angezeigt hat. Damit bei Fotokopien, Audio- und Videokassetten jeweils Wort, Musik und Bild kopiert werden können, legen die beteiligten Verwertungsgesellschaften untereinander einen Verteilschlüssel für die daraus durch Pauschalabgaben (zum Beispiel der Bibliothekstantieme) erzielten Einnahmen fest, dem empirische Teststudien des kopierbaren und vermieteten Materials zu Grunde gelegt werden. Seit der Reform des Urheberrechts von 1972 steht den Autoren und Verlagen auch für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken eine Vergütung zu. Weitere Einnahmen kommen aus Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen und Vermieten von Werken, Vergütungen für die Nutzung von Artikeln in Pressespiegeln und für Nachdrucke in Schulbüchern. Die Gebühren werden nach einem komplexen Verteilungsschlüssel einmal jährlich an die Autoren ausgeschüttet. Ein Teil der Einnahmen geht in die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialeinrichtungen. Mehr als 325.000 Autoren und 7.800 Verlage haben Wahrnehmungsverträge mit der VG Wort abgeschlossen. Im Jahr 2005 lagen ihre Einnahmen bei rund 91 Millionen Euro, von denen nach Abzug der Verwaltungskosten 84 Millionen Euro ausgeschüttet wurden. Rund 35 % der Einnahmen stammten aus der Kopierergeräteabgabe, 24 % von Rundfunk- und Fernsehsendern. Im musikalischen Bereich nimmt die GEMA die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Texter und Verleger wahr. Literatur
Siehe auch
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