Anzeige

gulli:Toolbox

gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-Szene

Tipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen.

Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts umfasst das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Urhebergesetz), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG).

Siehe auch

<imagemap>

Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png|25px default Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen desc none </imagemap>

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
<imagemap>

Image:Flag of Germany.svg|24px|Deutschlandlastige Artikel default Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel desc none </imagemap>

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
{{#ifeq: ||

}}en:Publication right

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verwertungsrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

© Copyright 2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |