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gulli:lexikon » Verwertungsrecht
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts umfasst das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Urhebergesetz), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG). Siehe auch
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