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gulli:lexikon » Zitat
gulli:lexikon - Alle Begriffe der Untergrund-SzeneTipp: Benutze die Suche, um weitere Begriffe im gulli:lexikon nachzuschlagen. Das Wort Zitat kann aus dem lateinischen Wort citare (= herbeirufen) hergeleitet werden und hat die Bedeutung einer wörtlich übernommenen Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Ein Zitat ist also ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. Auch beim politischen Meinungsstreit spricht man von Zitaten, wenn man sich auf Äußerungen anderer bezieht. Im Journalismus wird ein direkt verwendetes Zitat in wörtlicher Rede auch als O-Ton (Originalton) bezeichnet. Bekannte Zitate werden häufig als geflügeltes Wort verwendet. Beispielsweise sind viele Textstellen aus der Bibel so stark im allgemeinen Sprachgebrauch verankert, dass sie kaum mehr als Zitat empfunden werden. In der Regel wird ein Zitat durch eine Quellenangabe oder einen Literaturnachweis belegt, indem sein Autor und die genaue Textstelle genannt wird. Ein solcher Verweis wird in der Bibliothekswissenschaft als Zitation bezeichnet. Zitationen können auch ohne dazugehöriges Zitat auftreten.
Zitate und UrheberrechtDie Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar. Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in Vorlage:§ deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen. Unterschieden werden:
Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen). Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein. Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich. Filmzitate werden als Sonderform von Bildzitaten angesehen. Allerdings ist es beispielsweise in der Filmbranche nicht unüblich, Parodien auf ganze Filme zu produzieren, die als eigenständige Kunstwerke angesehen und akzeptiert werden, auch wenn das parodierte Original (bei dieser Kunstform notwendigerweise) eindeutig erkennbar ist. Zitate im deutschen UrheberrechtIm deutschen Urheberrecht gilt für Zitate Vorlage:§ UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn Zitate im Schweizer RechtArt. 25 Zitate des Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet: Von Bedeutung für die Auslegung dieser Vorschrift war ein Rechtsstreit zwischen dem Historiker Georg Kreis und der Zeitschrift Schweizerzeit, die ein vollständiges Editorial von Kreis ohne seine Erlaubnis abdruckte. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die Zitierung eines ganzen Werks zulässig sei, solange es dem Zweck des Zitats behilflich sei. Im genannten Fall verfasste der Zürcher Politiker Christoph Mörgeli in der Tageszeitung Tages-Anzeiger ein Editorial, und eine Woche später antwortete sein Kontrahent Georg Kreis mit einem eigenen. Um dem Leser der Schweizerzeit in sinnvoller Weise den Konflikt darzustellen, sei der vollständige Abdruck beider Texte nötig gewesen. ([1], siehe auch die Artikel von Mörgeli und Kreis im Tages-Anzeiger vom 25. Juni und 2. Juli 2002.) Zitatrecht in Österreich§ 46 UrhG (at) regelt das Zitatrecht. Bildzitate werden vom Wortlaut nicht erfasst, wurden aber von der Rechtsprechung als zulässig angesehen. Der Text des § 46 UrhG lautet: Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag und die Rundfunksendung: Zitate im MeinungsstreitIn der öffentlichen Auseinandersetzung werden oft Äußerungen von Politikern oder anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angeführt, um sie zurückzuweisen oder die eigene Auffassung zu untermauern. Gegen wahre Zitate kann sich ihr Urheber nicht wehren. Niemand braucht es sich aber gefallen zu lassen, dass ihm falsche Zitate unterschoben werden oder dass Zitate etwa durch Auslassungen verfälscht werden. Solche Manipulationen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht. Wie das Landgericht Berlin in einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Bild-Zeitung unterstrich, sind an die Wiedergabe wörtlicher Zitate strenge Anforderungen zu stellen. <ref>Nachweis</ref> Zitate in der WissenschaftZitate haben in der Wissenschaft ihre größte Bedeutung. Wissenschaftler sind stets darauf angewiesen, Arbeiten anderer Personen zu verwenden, damit etwa unnötige Wiederholungen eines Experiments verhindert werden. Der Wissenschaftler arbeitet sozusagen auf den Schultern eines Riesen (d. h. auf der Erfahrung seiner vielen Vorgänger): Zum Beispiel wird im einleitenden Text einer Dissertation mit Zitaten belegt, welche Aspekte des Themas schon bekannt sind und welche Wissenslücken noch bestehen. In der Wissenschaft wird davon ausgegangen, dass ein Forscher die Literatur zu seinem Thema kennt und sich mit den bisherigen Erkenntnissen auseinandergesetzt hat. Wenn man etwas von einem anderen Autor übernimmt, muss man die Quelle und gegebenenfalls die Art der Übernahme deutlich machen, sonst setzt man sich dem Vorwurf des Plagiats aus (siehe auch Betrug und Fälschung in der Wissenschaft). Das Zitieren und die Quellenangabe haben folgenden Sinn:
In der Praxis kann es allerdings zu Unsicherheiten dazu kommen, ob eine Erkenntnis Allgemeingut ist und belegt werden muss, ob ein Autor tatsächlich unabhängig von einem anderen zur selben Erkenntnis gekommen ist usw. In der literaturwissenschaftlichen Theoriebildung gelten Zitate als Fall von Intertextualität (siehe auch Intertextualitätstheorie). In der Wissenschaft wird grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Zitaten unterschieden: Direkte Zitate sind wörtliche Übernahmen aus der Originalquelle und sind in Anführungszeichen zu setzen. Indirekte Zitate geben demgegenüber den Inhalt der Originalquelle nicht wörtlich, sondern sinngemäß wieder („vgl. …“ – früher auch „cf.“ für „confer“) oder dienen als Verweis auf weiterführende Literatur („siehe …“). Wissenschaftliche ZitierrichtlinienFür den wissenschaftlich korrekten Umgang mit den zitierten Quellen kann die folgende Liste als beispielhaft gelten.
In den unterschiedlichen Fächern gibt es eine Fülle verschiedener Zitierrichtlinien für das Anführen gedruckter Literatur. Eine mögliche Variante beschreibt das folgende Beispiel:
BedeutungFür Autoren zitierter Werke spielen Zitate eine wesentliche Rolle zur Bildung von Reputation. Zur Recherche und Analyse von Zitationen gibt es spezielle Zitationsdatenbanken. Die Zitationsanalyse untersucht im Rahmen der Szientometrie, der quantitativen Erforschung wissenschaftlicher Prozesse, so genannte Zitationsgraphen, das sind Netzwerke von Publikationen, die durch Zitationen miteinander verbunden sind. Als indirekte Beziehungen aufgrund von Zitationen treten dabei Kozitation und Bibliografische Kopplung auf. Die Zitationsanalyse hat eine Reihe von Regelmäßigkeiten in Zitationsgraphen festgestellt. Ihre etwa seit Ende der 1950er Jahre stattfindende Anwendung zur Beurteilung von wissenschaftlicher Leistung ist umstritten. Auch der Umstand, dass Publikationen nicht oder nicht richtig zitiert werden, kann untersucht werden. Das Phänomen des Nicht-Zitierens wird in der Szientometrie als Uncitedness bezeichnet. Es wird vermutet, dass ein wesentlicher Teil der zitierten Literatur vom Autor nicht gelesen wurde. Linda C. Smith stellte in einer Studie zur Zitierung des bekanntesten Werkes von Vannevar Bush fest, dass die Autoren das Werk aus dem Zusammenhang gerissen zitierten, um beliebige Aussagen zu belegen, die teilweise sogar im Widerspruch zu dem zitierten Artikel standen.<ref>Vorlage:Literatur</ref> Zitieren im InternetBei Diskussionen im Internet, zum Beispiel per E-Mail (z.B. in Mailinglisten) oder in Diskussionsforen, bei denen man sich auf andere Diskussionsteilnehmern bezieht, ist es oft notwendig das Gesagte zu zitieren. Dort spricht man auch oft vom quoting (englisch Zitieren). Viele Diskussionsteilnehmer stört es, wenn das Zitat dabei nicht klar als solches markiert ist oder mehr als notwendig zitiert wird. Siehe dazu: TOFU, Fullquote, Zitieren von Internetquellen. Siehe auchWikipedia<imagemap>
[[q:{{#if:|:}}Zitat|Wikiquote: Zitat]] – Zitate {{#if: | ({{#switch:
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}} }}) }}Weiteres
Einzelnachweise<references/> LiteraturAllgemein informieren über das Zitieren die Einführungen in die einzelnen Fächer, z. B. in die Literaturwissenschaft und die Geschichtswissenschaft.
Weblinks<imagemap>
Image:Wiktfavicon en.svg|16px|Wiktionary default wikt: desc none</imagemap> Wiktionary: Zitat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik<imagemap>
[[q:{{#if:|:}}Zitat|Wikiquote: Zitat]] – Zitate {{#if: | ({{#switch:
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